Gruppe 4.II.4 Expositionsbewertung Biozide

Die Fachgruppe 4.II.4 "Expositionsbewertung Biozide" bearbeitet vorwiegend gesetzliche Aufgaben der EU-Biozid-Verordnung (EU) NR. 528/2012 und ist hier insbesondere in die Verfahren

  • zur nationalen und unionsweiten Zulassung von Biozid-Produkten und Biozid-Produktfamilien,
  • der gegenseitigen Anerkennung ausländischer Zulassungen und
  • der Genehmigung biozider Wirkstoffe

eingebunden.

Die Fachgruppe 4.II.4 erstellt in diesem Rahmen die Expositionsbewertung für die berufliche Verwendung von Biozid-Produkten und legt die für die sichere Handhabung der einzelnen Biozid-Produkte erforderlichen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz fest. Innerhalb dieser Aufgaben vertritt die Fachgruppe 4.II.4 außerdem die fachlichen Positionen der BAuA in den zuständigen europäischen Gremien und leistet Beiträge zur Entwicklung von europäischen Leitfäden zur Expositionsabschätzung bei beruflichen Tätigkeiten mit Biozid-Produkten.

Daneben verbessert die Fachgruppe 4.II.4 fortlaufend die wissenschaftlichen Grundlagen für ihr Zuständigkeitsgebiet durch Forschung- und Entwicklungsprojekte zur Ermittlung der Exposition sowie zur Ableitung von Maßnahmen für die sichere Gestaltung von Tätigkeiten mit Biozid-Produkten am Arbeitsplatz. Die Forschung und Entwicklung findet regelmäßig in Zusammenarbeit mit anderen Fachgruppen der BAuA und mit anderen Instituten in nationaler und internationaler Zusammenarbeit statt. 

Die erarbeiteten wissenschaftlichen Erkenntnisse bringt die Fachgruppe 4.II.4 in die Weiterentwicklung von europäischen Leitfäden, nationalen Rechtsvorschriften, Technischen Regeln und Normen durch aktive Mitarbeit in den zuständigen Gremien ein.

Die Fachgruppe 4.II.4 leistet außerdem Transfer und Beratung zur Beurteilung von Belastungen und zu Schutzmaßnahmen bei industriellen und gewerblichen Tätigkeiten mit Biozid-Produkten und wirkt an der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der universitären Lehre mit.

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Kontakt

WissOR Dr. Michael Roitzsch

Gruppenleiter
Gruppe 4.II.4 Expositionsbewertung Biozide

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