Fachbereich 4 Gefahrstoffe und Biostoffe
Der Fachbereich 4 steht für die Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Biostoffen (Krankheitserregern). Dazu beschreibt er stoffliche Gesundheitsgefährdungen, bewertet sie und schlägt Maßnahmen vor, um die Risiken auf ein akzeptables Maß für die Beschäftigten zu senken. Ausgangspunkt sind Ergebnisse aus Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE), aber auch langjährige Erfahrungen aus gesetzlichen Aufgaben und der Politikberatung.
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben ist der Fachbereich in den Bereich 4.I "Gefahrstoffe, Chemikaliensicherheit" und 4.II "Biostoffe, Biozide" gegliedert.
Aktuelle FuE-Schwerpunkte sind
- Verbesserung expositions- und verwendungsbezogener Daten für alle gesetzlichen Aufgaben
- Beiträge zur Risikobewertung von Fasermaterialien
- Expositionsabschätzung und -bewertung: Modellentwicklung und Datengenerierung
- Beiträge zur Risikobewertung von Bioaerosolen am Arbeitsplatz
- Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Messung partikelförmiger Gefahrstoffe, Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG).
Rechtsgrundlage für die gesetzlichen Aufgaben des Fachbereichs bilden die EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP), zur Regulation von Industriechemikalien (REACH) sowie die Biozidverordnung. Die wichtigsten gesetzlichen Aufgaben betreffen:
- die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen
- die Zulassung oder Beschränkung besonders besorgniserregender Stoffe unter der REACH-Verordnung
- die Risikobewertung biozider Wirkstoffe und die Zulassung von Biozidprodukten in Deutschland und der EU
- die Unterstützung von Klein- und Mittelunternehmen durch Helpdesks.
Bei der Politikberatung steht die Weiterentwicklung der europäischen Richtlinien zum Arbeitsschutz bei chemischen und biologischen Agenzien im Vordergrund. Ein Schwerpunkt bildet hier die Verknüpfung von Anforderungen zur Vermarktung von Gefahrstoffen mit der betrieblichen Ebene des Arbeitsschutzes. Auf nationaler Ebene unterstützt der Fachbereich 4 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Weiterentwicklung und der Umsetzung von Gefahrstoff- und Biostoffverordnung sowie der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge. Im Mittelpunkt steht die gemeinsame Erarbeitung technischer Regeln mit Sozialpartnern, Aufsichtsdiensten und Wissenschaft im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), im Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) und im Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed).
Für die Unterstützung von KMU stellt der Fachbereich 4 das EMKG zur Verfügung und passt es durch Projekte, Workshops sowie digitale und materielle Hilfsangebote an die Bedürfnisse der Nutzer an.