Geräuschemission von Maschinen

Der bei der Verwendung von Maschinen erzeugte Lärm ist der wesentliche Grund für die hohen Lärmbelastungen am Arbeitsplatz.

Im Gegensatz zur Geräuschimmission, die die Lärmeinwirkung an einem Ort beschreibt, bezeichnet die Geräuschemission die Luftschallabstrahlung einer Maschine, ermittelt bei genormten Aufstell- und Betriebsbedingungen und ohne Schalleinflüsse von anderen Quellen sowie ohne Reflexionsschall. Die Emission ist also ein quelleneigenes Merkmal. Kenngrößen der Geräuschemission sind der Schallleistungspegel LWA und der Emissions-Schalldruckpegel LpA am Arbeitsplatz.

  • Was ist der Schallleistungspegel LWA?

Der Schallleistungspegel LWA einer Maschine gibt an, wie viel Lärm insgesamt - also in alle Richtungen - von ihr abgestrahlt wird. Physikalisch ist die Schallleistung die im zeitlichen Mittel von einer Schallquelle in die Umgebung abgegebene Luftschallenergie. Der Schallleistungspegel wird in dB(A) angegeben und manchmal mit einem angefügten "re 1 pW" versehen, um einer Verwechslung mit einem Schalldruckpegel vorzubeugen. Der Schallleistungspegel wird nach Norm unter festgelegten Aufstellungs-, Mess- und Betriebsbedingungen ermittelt. Als Angabe für den insgesamt abgestrahlten Schall eignet sich der Schallleistungspegel am besten zur vergleichenden Beurteilung von Maschinen. Darüber hinaus ist er eine wichtige Eingangsgröße für die Durchführung von Schallprognosen in Arbeitsstätten.

  • Was ist der Emissions-Schalldruckpegel am Arbeitsplatz LpA?

Die zweite Größe zur Beurteilung der Schallemission einer Maschine ist der Emissions-Schalldruckpegel am Arbeitsplatz LpA. Er wird für dieselben in der Norm festgelegten Betriebsbedingungen gemessen und angegeben wie der Schallleistungspegel. Der Emissions-Schalldruckpegel am Arbeitsplatz, angegeben in dB(A), sagt aus, wie laut es an dem der Maschine direkt zugeordneten Arbeitsplatz wäre, wenn nur der Lärm dieser einen Maschine ohne weitere Hintergrundgeräusche oder Reflexionsschall von Wänden und Decke dort einwirken würde. Man braucht diesen Emissionswert, weil mit dem Schallleistungspegel allein nicht beurteilt werden kann, wie laut es an dem der Maschine direkt zugeordneten Arbeitsplatz wird.

Für die beiden akustischen Kenngrößen der Emission liegen Messverfahren in international geltenden Basis-Normen vor. So beschreiben die Normen der DIN EN ISO 3740 Reihe verschiedene Verfahren zur Ermittlung des Schallleistungspegels durch Messung des Schalldruckes. Hinzu kommen die DIN EN ISO 9614 Teil 1-3, in der das Schallintensitätsmessverfahren angewendet wird, um die Schallleistung zu ermitteln.

Der Emissions-Schalldruckpegel kann entsprechend der in der DIN EN ISO 11200 Reihe getroffenen Festlegungen bestimmt werden.

Um die Geräuschemission von Maschinen sachgerecht ermitteln zu können, sind in Maschinensicherheitsnormen Geräuschtestverfahren festgelegt, die neben der Anwendung der zuvor genannten Basisnormen zur Beschreibung der Geräuschemissionsmessverfahren die Betriebs- und Aufstellungsbedingungen als auch das anzuwendende Verfahren bei der Angabe und Nachprüfung von Geräuschemissionswerten festlegen. Als Basisnorm für die Geräuschemissionsangabe und Nachprüfung steht die DIN EN ISO 4871 zur Verfügung.

Der Hersteller von Maschinen ist nach der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verpflichtet

  • die Geräuschemission so gering wie technisch möglich zu halten und
  • eine Angabe der Geräuschemission

    • in der Betriebsanleitung und
    • in den Verkaufsprospekten, in denen die Maschine durch technische Daten beschrieben wird, vorzunehmen.

Die Angabe der Geräuschemission erfolgt dabei in der Regel unter Anwendung der Festlegungen in den Geräuschtestabschnitten von Maschinensicherheitsnormen.
In der Regel wird für die EG-Maschinenrichtlinie die in der DIN EN ISO 4871 spezifizierte Zweizahlangabe benutzt, d. h. der Messwert und die zugehörige Unsicherheit werden wie in der Maschinenrichtlinie verlangt, getrennt angegeben.

Neben der Maschinenrichtlinie gilt für eine Auswahl von Maschinen die überwiegend im Freien betrieben werden (Baumaschinen, Gartengeräte, Hochdruckreiniger etc.) die "Outdoor"-Richtlinie 2000/14/EG. Sie unterscheidet sich von der Maschinenrichtlinie nicht nur dadurch, dass die Form der Geräuschemissionsangabe anders ist, sondern auch dadurch, dass für 22 verschiedene Maschinenarten Grenzwerte für den Schallleistungspegel festgelegt sind. Diese müssen eingehalten werden. Geräuschemissionsangaben nach der Outdoor-Richtlinie erfolgen dann auch als Einzahlangabe (Messwert einschließlich Unsicherheit) des sogenannten garantierten Schallleistungspegels als Kennzeichnung auf dem Gehäuse der Maschine und in der Betriebsanleitung. Der Emissions-Schalldruckpegel und die damit verbundene Unsicherheit ist dann aber, der Maschinenrichtlinie folgend, zusätzlich in der Betriebsanleitung anzugeben.

Die Geräuschemissionsangaben dienen dem Zweck der Auswahl leiser Maschinen durch Vergleich der Geräuschemissionswerte und für die Schallprognose und damit auch für eine Gefährdungsbeurteilung, wie sie vom Arbeitgeber nach der LärmVibrationsArbSchV gefordert wird.

Hinweis: Normen zur Ermittlung, Angabe und Nachprüfung von Geräuschemissionswerten sind beim Beuth-Verlag zu beziehen.

Bericht

Leitfaden für Maschinenhersteller zur Angabe von Geräuschemissionen

baua: Bericht 2017

Dieser Leitfaden ist für Maschinenhersteller gedacht. Er soll den Maschinenherstellern dabei Hilfestellung geben, ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, indem sie Geräuschemissionsangaben in der Bedienungsanleitung und in den technischen Verkaufsprospekten machen, gemäß den Anforderungen der …

Zur Publikation

Broschüre

Geräuschangaben für Maschinen: eine europäische Forderung

Broschüre 2004

Zwei neue EG-Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmer vor gesundheitsgefährdendem Lärm (86/188) und zur Sicherheit von Maschinen (89/392) geben dem Lärmschutz der Arbeitnehmer eine neue Qualität. Die UVV Lärm (1990) sowie die 3. und 9. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (1991, 1993) setzen …

Zur Publikation

Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Lärmminderung - Geräuschdatenblatt

Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse 1998

Zur Publikation

Lärmminderung - Geräuschemissionwerte 1

Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse 1998

Zur Publikation

Lärmminderung - Geräuschemissionwerte 2

Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse 1998

Zur Publikation

Lärmminderung - Geräuschemissionwerte 3

Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse 1998

Zur Publikation

Lärmminderung - Geräuschemissionwerte 4

Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse 1998

Zur Publikation

Lärmminderung - Geräuschemissionswerte 5

Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse 1998

Die vorliegende Broschüre fasst die Ergebnisse zweier Forschungsberichte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zusammen. Es wird eingegangen auf: Statistische Grundlagen von Streuungen; Maschinen, deren Geräuschemission individuell ermittelt werden kann; Ermittlung der zu …

Zur Publikation