Veranstaltung "Alternativer behördlicher Nachweis "Waiver" zur PIC-Verordnung" am 26.09.2023

Exporteure von in der EU verbotenen oder strengen Beschränkungen unterliegenden Chemikalien haben mindestens 35 Tage vor der Ausfuhr eine Exportnotifizierung abzugeben. Das Format dazu wird von der Datenbank "ePIC" der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki vorgegeben. Für manche dieser Stoffe hat ebenfalls eine ausdrückliche Zustimmung des Empfängerlandes zum beabsichtigten Import vorzuliegen.

Die Bundesstelle für Chemikalien hat in dieser Veranstaltung die Möglichkeit des Gebrauchs von alternativen Nachweisen, sog. Waivern, näher beleuchtet, sofern Empfängerländer keine ausdrückliche Zustimmung zum Import erteilen.

Präsentationen

Angela Gryczan – Alternative behördliche Nachweise - Waiver

(PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

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Andrea Engelhardt – Fragen zu Exportnotifizierungen

(PDF, 170 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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Maximilian Thannbichler – Waiver aus Industriesicht

(PDF, 334 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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