Sonderzahlungen im Jahr 2018: Wer bekommt sie in welcher Höhe?

Abhängig Beschäftigte in Deutschland erhalten regelmäßig monatliche Arbeitsentgelte. Daneben gibt es unregelmäßige Zahlungen, die nicht in jedem Monat anfallen. Geldwerte Vorteile, wie zum Beispiel Firmenwagen oder Diensttelefone, sind darin nicht enthalten. Mit Sonderzahlungen, auch Sondervergütungen oder Sonderzuwendungen genannt, kann das Arbeitsentgelt (Grundentlohnung) der Beschäftigten aufgestockt werden. Anspruchsgrundlagen können gesetzliche oder tarifvertragliche Bestimmungen, eine Betriebsvereinbarung, arbeitsvertragliche oder individuelle Vereinbarungen sein.

In diesem baua: Preprint werden anhand von repräsentativen Daten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2018 (Verdienststrukturerhebung 2018) die Verbreitung und die Höhe von Sonderzahlungen nach verschiedenen individuellen und betrieblichen Merkmalen untersucht. Die Auswertungen und Analysen weisen sowohl auf einen selektiven Bezug von Sonderzahlungen als auch auf mit steigendem Stundenlohn zunehmende Sonderzahlungen hin. Große Unterschiede bestehen zwischen Frauen und Männern, zwischen Ost- und Westdeutschland sowie zwischen verschiedenen Branchen. Im Niedriglohnbereich sind Sonderzahlungen wenig verbreitet. Umgekehrt ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Sonderzahlungen am oberen Ende der Einkommensverteilung besonders hoch; zudem steigen die Sonderzahlung mit steigendem Einkommen exponentiell. Insgesamt erhöhen Sonderzahlungen die Spreizung der Lohnverteilung.

Bibliografische Angaben

Titel:  Sonderzahlungen im Jahr 2018: Wer bekommt sie in welcher Höhe?. 

Verfasst von:  R. Himmelreicher, K. Kraikos, C. Ohlert, S. Schneider

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2024.  Seiten: 22, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:preprint20240102 Version 1

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