Mindestlohn­kommission beschließt Erhöhung des Mindest­lohns in vier Stufen

Die Mindestlohn­kommission hat am 30. Juni ihren Anpassungs­beschluss zum Mindestlohn zusammen mit dem "Dritten Bericht zu den Auswirkungen des gesetz­lichen Mindest­lohns" an Bundes­arbeitsminister Heil übergeben.

  • Datum 2. Juli 2020

Der gesetzliche Mindestlohn steigt nach einer Beschlussempfehlung der Mindestlohnkommission ab 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro und ab 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro an. Weitere Anhebungsstufen sind ab 1. Januar 2022 und 1. Juli 2022 mit 9,82 Euro und 10,45 Euro einstimmig von den Sozialpartnern in ihrer Kommissionssitzung am 30. Juni 2020 beschlossen worden.

Zur stufenweisen Erhöhung des Mindestlohns erklärte der Vorsitzender der Mindestlohnkommission, Jan Zilius: "Die Anpassung der Mindestlohnhöhe findet in Zeiten großer wirtschaftlicher Unsicherheit statt. Nach eingehenden Beratungen mit teilweise auch kontroverser Diskussion ist es den Sozialpartnern gelungen eine einvernehmliche Regelung zur Anpassung der Mindestlohnhöhe zu entwickeln. Eine besondere Schwierigkeit war dabei die aktuelle, Pandemie-bedingte Krise." Weiter führte Zilius zum Beschluss des unabhängigen Gremiums aus: "Vor dem Hintergrund der vorliegenden Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Erkenntnisse zur Beschäftigungs- und Wettbewerbssituation hält es die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung für vertretbar, den Mindestlohn in diesen Stufen und in diesem Umfang zu erhöhen, um den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam zu verbessern."

Die Mindestlohnkommission hat im Rahmen einer Gesamtabwägung zu prüfen, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei der Festsetzung des Mindestlohns orientiert sich die Kommission nachlaufend an der Tarifentwicklung.

Neben dem gesetzlichen Auftrag, eine Empfehlung zur Anpassung des Mindestlohns zu beschließen, hat die Mindestlohnkommission die Aufgabe, laufend die Auswirkungen des Mindestlohns zu evaluieren. Diesem Auftrag folgend hat die Mindestlohnkommission am 30. Juni 2020 ihren "Dritten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns" zusammen mit ihrem Anpassungsbeschluss an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, übergeben. Die Beschlussempfehlung wird per Verordnung von der Bundesregierung in Kraft gesetzt.

Die Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unterstützt die Kommission fachlich und organisatorisch bei der Erstellung des Berichtes. In Vorbereitung ihres Berichts hat die Mindestlohnkommission insgesamt elf Forschungsaufträge und Expertisen beauftragt, die es im Internet unter der Adresse unter www.mindestlohn-kommission.de gibt.

Der dritte Beschluss der Mindestlohnkommission und der dritte Bericht an die Bundesregierung befinden sich ebenfalls auf der Seite www.mindestlohn-kommission.de.