ECHA nimmt fünf gefährliche Chemikalien in die Kandidatenliste unter der REACH-Verordnung auf

  • Datum 26. Januar 2024

Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) enthält jetzt 240 Einträge für Chemikalien, die Mensch und Umwelt schädigen können.

Eine der fünf in die Liste aufgenommenen Chemikalien ist fortpflanzungsgefährdend, drei sind sehr persistent und sehr bioakkumulierbar und eine ist fortpflanzungsgefährdend sowie persistent, bioakkumulierbar und toxisch. Sie sind in Produkten wie Tinten und Tonern, Klebstoffen und Dichtungsmitteln sowie Wasch- und Reinigungsmitteln enthalten.

Die Unternehmen sind dafür verantwortlich, die von diesen Chemikalien ausgehenden Risiken zu beherrschen und Kunden und Verbraucher über ihre sichere Verwendung zu informieren.

Mehr dazu: ECHA, Pressemitteilung, 23. Januar 2024 (englisch) https://echa.europa.eu/-/echa-adds-five-hazardous-chemicals-to-the-candidate-list

Mehr zur Kandidatenliste unter REACH auf SUBSPORTplus

Mehr zu den Verpflichtungen durch einen Eintrag in die Kandidatenliste auf der ECHA-Seite