Fachveranstaltung
- Termin : 9. Juli 2025 , 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr
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Im EU Schnellwarnsystem Safety Gate müssen Ergänzungen oder Folgemaßnahmen (Reaktionen) im Zusammenhang mit Produkten, die ein ernstes Risiko darstellen und bereits durch andere Mitgliedstaaten gemeldet wurden, übermittelt werden.
Geregelt sind nationale Korrekturmaßnahmen im Artikel 26 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2023/988 und Meldungen der Maßnahmen werden durch die delegierte Verordnung (EU) 2024/3173 konkretisiert. Die nationale Kontaktstelle in der BAuA informiert im Rahmen dieses Verfahrens unmittelbar die Kontaktstelle des jeweiligen Mitgliedstaats oder hinterlegt eine Reaktion im Safety Gate, die wiederum durch die Europäische Kommission validiert werden muss.
Im Rahmen dieser Schulungsveranstaltung informiert die nationale Kontaktstelle insbesondere über Meldekriterien und Anforderungen an Reaktionen bzw. Meldungen zu Folgemaßnahmen. Das Verfahren und das nationale Reaktionsformular sowie Leitfäden der Kommission werden vorgestellt.
Zielgruppe: Beschäftige der deutschen Marktüberwachungsbehörden und der zuständigen Ministerien des Bundes sowie der Länder