OECD-Leitlinie konkretisiert Kriterien zur Einhaltung biologischer Beurteilungswerte im Biomonitoring

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt in einem Bericht einen speziellen Inhalt der OECD-Biomonitoring-Leitlinie von 2022 vor. Im Mittelpunkt stehen neue Kriterien zur Beurteilung biologischer Messwerte von Beschäftigten hinsichtlich der Einhaltung arbeitsmedizinischer Beurteilungswerte. Damit bietet die Leitlinie erstmals eine systematische Grundlage für die Bewertung individueller und gruppenbezogener Expositionen gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz anhand von Biomonitoring-Messwerten.

  • Datum 20. Mai 2025

Die Bewertung arbeitsbedingter Expositionen gegenüber Gefahrstoffen mithilfe des Biomonitorings gewinnt zunehmend an Bedeutung. Biomonitoring bezeichnet die Messung von Stoffen oder deren Abbauprodukten im menschlichen Körper, beispielsweise im Blut oder Urin. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Um die Messergebnisse bewerten zu können, werden sogenannte biologische Beurteilungswerte herangezogen - Schwellenwerte, bei deren Einhaltung keine gesundheitlichen Schäden zu erwarten sind. Bisher fehlten allerdings präzise Vorgaben, wie solche Messergebnisse zu bewerten sind. 

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat 2022 eine Leitlinie zum arbeitsbezogenen Biomonitoring veröffentlicht, die nun von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) näher analysiert wurde. Die Leitlinie liefert erstmals konkrete Kriterien für die Bewertung von Biomonitoring-Ergebnissen in Bezug auf die Einhaltung sogenannter Occupational Biomonitoring Levels (OBL) - also biologischer Beurteilungswerte.

Ein zentrales Element der OECD-Leitlinie ist die Anwendung eines Mittelwertkonzepts, wie es in Deutschland bereits in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 903 verankert ist. Dabei wird nicht nur jeder einzelne Messwert isoliert beurteilt. Stattdessen ist entscheidend, ob der Mittelwert aus mehreren Messungen - einer sogenannten Probenahme-Serie - unter dem festgelegten Beurteilungswert liegt. Diese Herangehensweise berücksichtigt natürliche Schwankungen der Exposition, etwa durch unterschiedliche Tätigkeiten oder Tagesverläufe.

Neu ist auch die Unterscheidung zweier Bewertungsebenen. Zum einen wird geprüft, ob eine einzelne Person durch ihre Tätigkeit in gefährlichem Maß exponiert ist. Zum anderen kann eine Bewertung auf Gruppenebene erfolgen - sogenannten Similar Exposure Groups (SEG). Für die Gruppenbewertungen gelten definierte Teilnahmequoten. Damit überträgt die OECD bestehende Konzepte aus der Luftgrenzwertüberwachung teilweise auf das Biomonitoring.

Die BAuA sieht in der Leitlinie eine wichtige konzeptionelle Weiterentwicklung für den Arbeitsschutz, betont aber zugleich den Diskussionsbedarf hinsichtlich der Umsetzung in die nationale Praxis.

Publikation

Kriterien für die Einhaltung biologischer Beurteilungswerte nach der OECD-Biomonitoring-Leitlinie

baua: Fokus 2025

Die OECD-Biomonitoring-Leitlinie von 2022 benennt Kriterien, mit denen geprüft werden kann, ob biologische Beurteilungswerte im konkreten Fall eingehalten werden. Sie bezieht sich dabei auf das in der DIN EN 689 für die Überprüfung der Einhaltung von Luftgrenzwerten niedergelegte Konzept der

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