BAuA-Rechtsfolgen einer Einstufung nach CLP-Verordnung: Datenbank aktualisiert

  • Datum 13. März 2020

Die Einstufung von gefährlichen Stoffen oder Gemischen ist nicht nur wichtig für deren Kennzeichnung, sondern löst auch zahlreiche Rechtsfolgen aus. Seit 2015 sorgt eine Datenbank im Internetangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für mehr Durchblick.

Die Datenbank besteht aus zwei Teilen. Teil A enthält die Rechtsfolgen nach der Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) mit dem weitaus größten Anteil der Einträge. Teil B beschreibt die Rechtsfolgen, die noch immer die alten Richtlinien 1999/45/EG und 67/548/EWG (Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie) berücksichtigen.

Im Rahmen einer Recherche wurde die Datenbank jetzt aktualisiert und überarbeitet.

Die Datenbank und der Projekt-Bericht befinden sich im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/rechtsfolgen-der-einstufung.