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Krebsrichtlinie

Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit

1. Verabschiedet durch / Datum / Umsetzungsdatum

EU / 29 April 2004/ Juni 2004

2. Art der Gesetzgebung

Richtlinie der Europäischen Union, die in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt und durchgesetzt werden muss.

3. Allgemeine Zielsetzung

Ziel der Richtlinie ist der Schutz von Arbeitnehmern vor der Exposition mit krebserzeugenden, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen am Arbeitsplatz.

Die Richtlinie nutzt die Definition von krebserzeugenden, mutagenen und reproduktionstoxischen Verbindungen aus der Richtlinie zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen (Richtlinie 67/548/EWG und Richtlinie 1999/45/EG). Im Anhang I sind Beispiele für Karzinogene aufgelistet.

Die Richtlinie definiert spezifische Anforderungen an den Arbeitgeber und beschreibt Maßnahmen zur Gesundheitsüberwachung, Aufbewahrung von Dokumenten und zu Arbeitsplatzgrenzwerten.

4. Substitutionsrelevante Abschnitte

Artikel 4.1.

Der Arbeitgeber verringert die Verwendung eines Karzinogens, Mutagens oder reproduktionstoxischen Stoffes am Arbeitsplatz, insbesondere indem er es, soweit dies technisch möglich ist, durch Stoffe, Zubereitungen oder Verfahren ersetzt, die bei ihrer Verwendung bzw. Anwendung nicht oder weniger gefährlich für die Gesundheit und gegebenenfalls für die Sicherheit der Arbeitnehmer sind.

5. Bewertung der Relevanz für die Substitution

Substitution hat höchste Priorität; alle Mitgliedsstaaten müssen dieses Prinzip in ihr nationale Gesetzgebung überführen.

Die strikte Anforderung an Unternehmen, Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe zu ersetzen fördert die Idee der Substitution.

6. Link zum Gesetzestext

Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004

7. Weitere Informationen

7.1 Studien oder Veröffentlichungen zum Gesetz oder dessen Auswirkungen

7.2 Andere relevante Gesetzgebung

Richtlinie 2009/148/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz

Letzte Aktualisierung: 28.03.2022

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