Agenda 21

1. Verabschiedet durch / Datum / Umsetzungsdatum

Vereinte Nationen / Juni 1992

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2. Art der Gesetzgebung

Internationale Vereinbarung, die durch notwendige Maßnahmen durch alle Parteien umzusetzen ist, die die Agenda angenommen haben.

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3. Allgemeine Zielsetzung

Die Agenda 21 ist ein Fahrplan für die globale Entwicklung im 21. Jahrhundert. Es ist ein Programm der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung. Die weltweite Partnerschafft soll Akzeptanz für die Notwendigkeit schaffen, ein ausgeglichenes und integriertes Herangehen an Umwelt- und Entwicklungsfragen zu erarbeiten.

Die Agenda 21 ist ein umfassender Aktionsplan für globale, nationale und lokale Organisation der Vereinten Nationen und Regierungen sowie wichtiger Gruppen in jedem Bereich, der Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt hat. Er wurde von mehr als 178 Regierungen im Rahmen der Konferenz über Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen angenommen worden, die 1992 in Rio de Janeiro stattfand.

In Bezug auf Chemikalien sind sechs Programmbereiche vorgeschlagen:

  • Ausweitung und Beschleunigung der Bewertung von chemischen Risiken
  • Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
  • Informationsaustausch über toxische Chemikalien und chemische Risiken
  • Erarbeitung von Risikominderungsprogrammen
  • Stärkung der nationalen Fähigkeiten und Kapazitäten zum Chemikalienmanagement
  • Vermeidung von illegalem internationalen Handel von toxischen und gefährlichen Produkten

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4. Substitutionsrelevante Abschnitte

  • 9.16 Der Schutz der Atmosphäre kann durch den Ersatz von chlorierten Fluorkohlenwasserstoffen (CFCs) und anderen ozonzerstörenden Stoffen durch passende Substitute unterstützt werden
  • 9.18 b) Regierungen sollten die Industrie ermutigen, ihre Kapazitäten zur Entwicklung von sicheren Technologien, Produkten und Prozessen zu erhöhen und verstärken
  • 9.24 e) Regierungen sollten CFCs und andere ozonzerstörende Stoffe, gemäß dem Montreal Protokoll ersetzen und anerkennen, dass die Angemessenheit einer Substitution holistisch geprüft werden muss und nicht allein auf Basis eines Beitrags zu einem Problem für die Umwelt oder der Atmosphäre getroffen werden kann.
  • 19.21. Die Aktivitäten schließen ein: “Verstärkung der Forschung zu sicheren / sichereren Alternativen zu giftigen Chemikalien, von denen eine nicht zu vertretende und anderweitig nicht zu beherrschende Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht und die toxisch, persistent und bioakkumulierend sind und deren Verwendung nicht ausreichend kontrolliert werden kann.
  • 19.23. Technische Zusammenarbeit und finanzielle Unterstützung sowie andere Beträge sollten denjenigen Aktivitäten zuteilwerden, die auf eine Ausweitung und Beschleunigung nationaler und internationaler Bewertung und Kontrolle von chemikalienbedingte Risiken abzielen. sollten:
  • 19.49 b) „konzertierte Anstrengungen unternehmen, um unter Berücksichtigung des vollständigen Lebenszyklus die von toxischen Chemikalien ausgehenden Gefahren zu vermindern. Dabei kommen sowohl regulatorische als auch nichtregulatorische Maßnahmen in Betracht, wie etwa die Förderung saubererer Produkte und Technologien, die Erstellung von Emissionskatastern, Produktkennzeichnung, Anwendungsbeschränkungen, wirtschaftliche Anreize, sowie eine allmähliche Einstellung der Produktion und Verwendung oder ein Verbot all jener Chemikalien, von denen eine nicht zu vertretende und anderweitig nicht zu beherrschende Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht und die toxisch, persistent und bioakkumulierend sind und deren Verwendung nicht ausreichend kontrolliert werden kann“.
  • 19.49. c) “ Politiken sowie regulatorische und nichtregulatorische Maßnahmen einführen, um toxische Chemikalien zu bestimmen und die Exposition gegenüber toxischen Chemikalien auf ein Mindestmaß zu reduzieren, indem sie sie durch weniger toxische Stoffe ersetzen und letztlich allmählich die Produktion und Verwendung derjenigen Chemikalien einstellen, von denen eine nicht zu vertretende und anderweitig nicht zu beherrschende Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht und die toxisch, persistent und bioakkumulierend sind und deren Verwendung nicht ausreichend kontrolliert werden kann;
  • 19.52. h) “Verfahren zur sicheren Herstellung, Handhabung und Verwendung gefährlicher Stoffe fördern bzw. entwickeln und gegebenenfalls Programme ausarbeiten, um sie durch ungefährlichere Ersatzstoffe zu ersetzen
  • 19.52. j) “die Industrie auf der Grundlage multilateraler Zusammenarbeit dazu anhalten, noch vorrätig gehaltene oder verwendete verbotene Chemikalien umweltverträglich auszumustern oder zu entsorgen bzw. – wo zulässig und möglich – einer sicheren Wiederverwendung zuzuführen.”
  • 19.54. b) “soweit erforderlich, im nationalen Bereich ursprünglich zugelassene Pflanzenschutzmittel überprüfen, sofern deren Zulassung auf inzwischen als unzureichend oder überholt geltenden Kriterien basiert, sowie Möglichkeiten des Einsatzes anderer Verfahren der Schädlingsbekämpfung prüfen, insbesondere bei toxischen, persistenten und/oder bioakkumulierenden Pestiziden.”
  • 19.60 a) “an die allgemeine Öffentlichkeit gerichtete Aufklärungskampagnen einleiten, so etwa Informationsprogramme über chemische Lagerbestände, ökologisch ungefährlichere Ersatzstoffe und Emissionskataster, die auch als Werkzeug für die Risikominderung dienen könnten, mit dem Ziel, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für Fragen der Chemikaliensicherheit zu schärfen”

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5. Bewertung der Relevanz für die Substitution

Substitution von gefährlichen Stoffen, besonders den toxischen, persistenten und bioakkumulierbaren sowie den ozonzerstörenden Stoffen und Pestiziden, mit sichereren Alternativen ist ein wichtiger Teil der Agenda 21. Maßnahmen auf der Ebene der Verwaltung, der Forschung und der Information sollen von den Regierungen in Kooperation mit anderen Gruppen umgesetzt werden, um die Ziele zu erreichen.

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6. Link zum Gesetzestext

AGENDA 21. Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung. Rio de Janeiro, Juni 1992. (pdf)
United Nations Conference on Environment & Development. Rio de Janeiro, Brazil, 3 to 14 June 1992. AGENDA 21. (englisch)

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7. Weitere Informationen

7.1 Studien oder Veröffentlichungen zum Gesetz oder dessen Auswirkungen

Veröffentlichung „Implementing Agenda 21 Less is More: Synthetic Chemical Hazards and the Right to Know“ (Umsetzung der Agenda 21 – Weniger ist Mehr: Gefahren von synthetischen Chemikalien und das Recht auf Information).

Letzte Aktualisierung: 24.04.2019

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