Merkblatt M 044 "Polyurethane - Isocyanate" (DGUV Information 213-078)

Es werden folgende Aspekte betrachtet: Eigenschaften, Herstellung und Verwendung von Isocyanaten und Polyurethanen, sowie die von diesen ausgehenden Gesundheitsgefahren, Gefährdungsbeurteilung mit ausgewählten Beispielen, Schutzmaßnahmen nach TOP-Prinzip, Erste Hilfe und Hinweise für den Arzt

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Polyurethan-Verbindungen sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Ob als Schaumstoff im Pkw-Sitz oder der Bettmatratze, Schuhsohle für Sportschuhe, Skateboard-Rolle, Kleber oder Speziallack, überall begegnen uns Polyurethan-Verbindungen, die durch Polymerisation eines Isocyanats mit mindestens zwei Isocanatgruppen mit einem anderen Momomer mit mindestens zwei Hydroxylgruppen entstehen.

Die bei der Herstellung verwendeten Roh- und Hilfsstoffe weisen diverse gefährliche Eigenschaften auf, insbesondere die eingesetzten Isocyanate. MDI (Diphenylmethan-diisocyanat) und TDI (Toluylendiisocyanat) sind beispielsweise als karzinogen der Kategorie 2 (Verdacht auf karzinogene Wirkung beim Menschen) eingestuft. Weiterhin besteht beim Umgang mit Isocyanaten die Gefahr der Atemwegs- und Hautsensibilisierung.

Das überarbeitete Merkblatt berücksichtigt die in der TRGS 430 „Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“ beschriebenen Forderungen und stellt den aktuellen Kenntnisstand dar.

Es werden folgende Aspekte betrachtet:

  • Eigenschaften von Isocyanaten und Hilfsstoffen
  • Verarbeitungsweisen
  • Gesundheitsgefahren
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Grenzwerte und Arbeitsbereichsüberwachung
  • Schutzmaßnahmen
  • Erste Hilfe

Anhand von unterschiedlichen Produktionsprozessen werden beispielhaft Schutzmaßnahmen beschrieben.

Für die Herstellung von Formschaumstoffen ist eine Muster-Gefährdungsbeurteilung dargestellt.

Im Anhang sind Kenndaten für die am weitesten verbreiteten Isocyanate sowie Roh- und Hilfsstoffe tabellarisch zusammengestellt.

Das Merkblatt soll dem Unternehmer und Führungskräften, aber auch dem Anwender helfen, Gefährdungen abschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen einleiten zu können, sodass ein sicheres Arbeiten jederzeit gewährleistet ist.

Bis Mai 2014: BGI 524

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Anbieter:BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Arbeiten mit Gefahrstoffen
  • Mangelnde Hygiene beim Umgang mit Gefahrstoffen
  • Einatmen von Gefahrstoffen (Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube einschl. Rauche)
  • Hautkontakt mit Gefahrstoffen (Feststoffe, Flüssigkeiten, Feuchtarbeit)
  • physikal.-chemische Gefährdungen (z. B. Brand und Explosionsgefährdungen, unkontrolliert chem. Reaktionen)
  • Brand- und Explosionsgefährdungen
  • Explosionsfähige Atmosphäre
  • Brennbare Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase

Branche

  • (B) BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN
  • (A) LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI
  • (C) VERARBEITENDES GEWERBE/HERSTELLUNG VON WAREN
  • (F) BAUGEWERBE/BAU
  • (D) ENERGIEVERSORGUNG
  • (E) WASSERVERSORGUNG, ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN
  • (G) HANDEL INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN
  • (H) VERKEHR UND LAGEREI
  • (P) ERZIEHUNG UND UNTERRICHT
  • (R) KUNST, UNTERHALTUNG UND ERHOLUNG

Tätigkeit / Arbeitsplatz

  • Schaumstoffe
  • Klebstoffe
  • Elastomere
  • Beschichtungsstoffe

Bearbeitungsdatum 21.09.2013
Für Kleinbetriebe empfohlen

Zur Handlungshilfe

  • Handbuch/Leitfaden
  • Verfügbar als... Druckschrift, Download
  • Kosten: 10,75 €
  • Für Mitgliedsbetriebe kostenfrei
  • Verfügbar in... deutsch

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