Checkliste für den Schutz vor Gefahrstoffen beim Reinigen von Heizölverbrauchertanks

Die Checkliste hilft Reinigungsarbeiten in Heizöltanks sicherer zu machen. Ihre Anwendung verhindert Unfälle durch Dämpfe (zum Beispiel Kohlenwasserstoff, Benzol). Diese Untersuchung und die festgelegten Schutzmaßnahmen wurden als LASI-Empfehlungen "Reinigung und Innenprüfung von Heizölverbrauchertanks" zusammengefasst und veröffentlicht. Für die verschiedenen Tätigkeiten werden Maßnahmen beschrieben, die den Betrieben für ihre Gefährdungsbeurteilung als Orientierung dienen und betriebliche Messungen entbehrlich machen.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Bei der Reinigung von Heizölverbrauchertanks sind Beschäftigte einer hohen Belastung durch Kohlenwasserstoffdämpfe und das krebserzeugende Benzol ausgesetzt. Lüftungsmaßnahmen können die Belastung zwar reduzieren, aber bisher nicht in ausreichendem Maße. Das Tragen von Atemschutz ist deshalb unerlässlich. Auch das Befahren der Tanks nach der Reinigung durch Sachverständige für die Innenprüfung muss mit Atemschutz erfolgen.

Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung von vier Ländermessstellen (Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit Schleswig-Holstein, Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen Berlin, Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Amt für Arbeitsschutz Hamburg) und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen. Beim Reinigen von 47 Haushaltstanks durch 15 Tankreinigungsbetriebe wurden 219 Luftproben genommen und diese jeweils auf Benzol und Kohlenwasserstoffe analysiert.

Checkliste für den Schutz vor Gefahrstoffen beim Reinigen von Heizölverbrauchertanks (PDF, 829 KB)

Anbieter:BAuA - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Arbeiten mit Gefahrstoffen

Branche

  • (81) Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau

Bearbeitungsdatum 23.02.2012
Für Kleinbetriebe empfohlen

Zur Handlungshilfe

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