Fünfzehn Regierungen* zusammen mit der Europäischen Union / 1972 / 2007
Regionale Konvention die von allen ratifizierenden Parteien umgesetzt werden muss
OSPAR ist ein Regelwerk von fünfzehn Regierungen* und der Europäischen Union zur Kooperation im Meeres im Nordost Atlantik. Das Abkommen begann 1972 mit der Oslo Konvention gegen die Verklappung aus Schiffen und Flugzeugen. Dieses wurde mit der Paris Konvention von 1974 auf landbasierte Quellen und die Offshore Industrie ausgeweitet. Diese zwei Konventionen wurden durch die OSPAR Konvention 1992 vereinheitlicht, aktualisiert und ausgeweitet. Der neue Anhang über Biodiversität und Ökosysteme wurde 1998 angenommen und deckt nicht-verschmutzende Aktivitäten ab, die die Meeresumwelt negativ beeinflussen können.
* Die fünfzehn Regierungen sind Belgien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Island, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz und Großbritannien.
ANHANG 1
BESTE UMWELTPRAXIS
7. Zur Ermittlung der Maßnahmen, die die beste Umweltpraxis darstellen sind im Allgemeinen wie im Besonderen die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
(b) Substitution durch weniger verschmutzende Tätigkeiten oder Stoffe;
(d) mögliche Umweltnutzen oder Strafen von alternative Materialien oder Aktivitäten
5. Bewertung der Relevanz für die Substitution
Die Vertragsparteien sollen alle möglichen Schritte unternehmen, um die Verschmutzung zu beenden und die Meeresgebiete gegen negative Auswirkungen menschlicher Aktivitäten zu schützen und so die menschliche Gesundheit zu fördern und die marine Umwelt zu erhalten.
Substitution von gefährlichen Stoffen und/oder Praktiken der beste Weg, diese Ziele zu erreichen.
Die OSPAR Liste von möglicherweise Besorgnis auslösenden Stoffen enthält Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder von ähnlicher Besorgnis sind. Ein Teil dieser Stoffe sind in der Liste der Stoffe für prioritäre Maßnahmen enthalten, je nach ihrem tatsächlichen Vorkommen, ihren Wirkungen auf die marine Umwelt und der daraus abgeleiteten Priorität für das Ergreifen von Maßnahmen unter OSPAR. Für alle diese Stoffe können ggf. Substitutionsmaßnahmen erforderlich werden. Diese Stoffe sind in dem Abschnitt über einschränkte und prioritäre Stoffe weitergehend beschrieben.
7.1 Studien oder Veröffentlichungen über die Gesetzgebung oder ihre Auswirkungen
7.2 Andere relevante Gesetzgebung
Letzte Aktualisierung: 24.04.2019