Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): prioritäre Stoffe

EU-Rahmen zum Schutz von Binnenoberflächengewässern, Grundwasser, Übergangsgewässern und Küstengewässern. Die Liste der prioritären Stoffe enthält Schadstoffe, deren Einleitungen, Emissionen und Verluste in einem Zeitraum von 20 Jahren eingestellt oder auslaufen gelassen werden müssen.

Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, kurz die EU-Wasserrahmenrichtlinie, legt fest, dass das Europäische Parlament und der Rat spezifische Maßnahmen gegen Wasserverschmutzung durch einzelne Schadstoffe oder Schadstoffgruppen, die ein erhebliches Risiko für oder über die aquatische Umwelt darstellen, einschließlich solcher Risiken für Gewässer, die zur Trinkwassergewinnung verwendet werden. Es sollten spezifische Maßnahmen innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes ergriffen werden.

Prioritäre Stoffe

Die erste Liste prioritärer Stoffe (Anhang X der Wasserrahmenrichtlinie) wurde mit der Entscheidung 2455/2001/EG nach den in Artikel 16 der Wasserrahmenrichtlinie beschriebenen Ansätzen erstellt.

Diese Liste wurde durch Anhang II der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (Richtlinie 2008/105/EG, auch als Richtlinie über prioritäre Stoffe bekannt) ersetzt, welche auch Umweltqualitätsnormen für Stoffe in Oberflächengewässern festlegt. Die Liste wurde 2013 durch den Anhang I der Richtlinie 2013/39/EU ersetzt, welcher auch Umweltqualitätsnormen und einige andere Bestimmungen zu chemischen Schadstoffen enthält.

 (Da die Liste der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinie über prioritäre Stoffe zusammengeführt wurden, wurde die finale Liste der Prioritären Stoffe in die SUBSPORTplus-Datenbank aufgenommen.)

Gehe zu: Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2000/60/oj

Gehe zu: Liste prioritärer Stoffe (Anhang II der Richtlinie 2008/105/EG) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1600272045691&uri=CELEX%3A32008L0105

Gehe zu: Richtlinie 2013/39/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:32013L0039

Prioritäre Stoffe nach der Wasserrahmenrichtlinie https://ec.europa.eu/environment/water/water-dangersub/pri_substances.htm