Basierend auf dem Europäischen Green Deal verfolgt die EU-Kommission bis zum Jahr 2050 eine nachhaltige Chemikalienstrategie, um eine Belastung der Umwelt durch Chemikalien zu vermeiden. Im Zuge dessen bewertet das Umweltbundesamt (UBA) (sehr) persistente, (sehr) mobile und toxische Stoffe als eine neue Gefahrenklasse von umweltgefährlichen Chemikalien. Das UBA hat die Liste "Prioritised PMT/vPvM substances in the REACH registration database" erstellt. Diese soll zu einer Verbesserung der Kommunikation zwischen lokalen Behörden auf Ebene der Hersteller, Importeure und nachgeschalteter Anwender führen und die Entwicklung von Messmethoden für Emissionen vorantreiben. Zudem soll sie die Grundlage für die Identifizierung weiterer besonders besorgniserregender Stoffe im Rahmen der REACH-Verordnung und für eine Einstufungen in die neuen Gefahrenklassen PMT und vPvM im Rahmen der CLP-Verordnung bilden.
Die PMT-Liste fußt auf der REACH-Registrierungsdatenbank der ECHA. Sie listet Stoffe basierend auf ihren vPvM- und PMT-Eigenschaften und kategorisiert sie anhand ihrer eindeutigen Struktur ("unique chemical structure"). Eindeutige Struktur bedeutet, dass bei Registrierung eines Stoffes unter mehreren Einträgen (z.B. zusätzlich in Gemischen) die CAS-Nummern zusammengefasst werden.
Als vPvM-Stoffe gelten solche, die bestimmte Persistenz- und Mobilitätskriterien erfüllen. Während die Mobilität durch den niedrigsten organischen Kohlenstoff-Wasser-Koeffizient log KOC über den pH-Bereich von 4 - 9 bestimmt wird, ist die Persistenz über die Abbau-Halbwertszeiten unter verschiedenen Umweltbedingungen (Meer-, Süß- oder Flussmündungswasser, Meeressediment oder Boden) definiert. Zusätzlich wird die Klasse PMT vergeben, die weniger hohe Anforderungen an Persistenz und Mobilität stellt, aber zudem das Kriterium der Toxizität berücksichtigt. Dazu muss der Stoff bestimmte Voraussetzungen an NOEC--No Observed Effect Level oder Concentration- oder EC10-Werte für Meeres- oder Süßwasserlebewesen, CMR-Eigenschaften (karzinogen Kategorie 1A oder 1B, keimzellmutagen Kategorie 1A oder 1B oder reproduktionstoxisch Kategorie 1A, 1B oder 2) oder eine spezifische Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition (STOT RE Kategorie 1 oder 2) erfüllen. Die genauen Anforderungen können auf der Seite des Umweltbundesamtes nachgelesen werden.
Die eingestuften „unique“ Strukturen werden vom Umweltbundesamt in drei Prioritätskategorien eingeteilt. In die Kategorie A fallen bisher nicht in der EU regulierte Stoffe mit REACH-Registrierungsvolumen >10 Jahrestonnen, unter Kategorie B solche mit 1 - 10 Jahrestonnen und unter Kategorie C solche mit mehr als einer Jahrestonne, die zudem bereits einer EU Regulierung unterliegen. Diese Priorisierung kann dem Originaldokument (Kapitel 2.3) entnommen werden. Jede dieser Priorisierungskategorien ist zudem in Unterkategorien unterteilt, die sich über die Emissions- und
Umweltexpositionswahrscheinlichkeit („REACH emission likelihood“), Umweltmonitoringdaten, die Zusammensetzung des Gemischs und die Volatilität definieren.
Die Liste wurde erstmalig im Mai 2019 vom UBA veröffentlicht und im September 2023 aktualisiert. Alle von der UBA als vPvM und/oder PMT eingestuften Chemikalien wurden in die SUBSPORTplus-Datenbank übernommen.