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PIC Verordnung

Die PIC-Verordnung („Prior Informed Consent Regulation“) der europäischen Union soll den sicheren Transport gefährlicher Chemikalien über Landesgrenzen bei der Ein- und Ausfuhr sicherstellen. Sie überträgt Unternehmen die Verantwortung, den Behörden des Importlandes mitzuteilen, falls gefährliche Stoffe, siehe Anhang 1 der Verordnung, aus der EU exportiert werden sollen. Der Versand kann nur unter vorheriger Zustimmung der Landesbehörden geschehen. So können potentielle Risiken vom Importland abgeschätzt und mögliche Maßnahmen vor dem Transport unternommen werden.

Die Verordnung ist die europäische Umsetzung des Rotterdamer Übereinkommens, über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel. Die regulierten Chemikalien in Anhang 1 beinhalten in erster Linie Industriechemikalien, Pestizide, Biozide, etc. welche in der EU verboten sind oder strengen Bestimmungen unterliegen. Dabei wird eine Ausfuhrnotifikation und die ausdrückliche Zustimmung des Importlandes benötigt. Geringe Mengen für Chemikalien, die für Forschungszwecke benötigt werden, sind davon ausgenommen. Die PIC-Verordnung gilt seit dem 01.03.2014.

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