Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel: Anhang II (verbotene Stoffe)

Die europäische Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel stellt vereinheitlichte Regeln für die europäischen Mitgliedsstaaten, die jedes auf dem Markt bereitgestellte kosmetische Mittel erfüllen muss, um das Funktionieren des Binnenmarktes und ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten. Es findet keine Nutzen-Risiko-Abwägung, wie in vielen anderen Bereichen üblich, statt.

Artikel 14 der Verordnung reguliert die Einschränkungen für die Verwendung von Stoffen in kosmetische Mittel. Es dürfen hier nach Absatz (1) a) keine der im Anhang II der Verordnung aufgeführten „Verbotenen Stoffe“ in den Mitteln enthalten sein.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=celex%3A32009R1223