Anhang XVII der REACH-Verordnung enthält alle Beschränkungen, die im Rahmen der REACH-Verordnung und der vorherigen Gesetzgebung, der Richtlinie 76/769/EWG, angenommen wurden. Jeder Eintrag zeigt einen Stoff, eine Gruppe von Stoffen oder einen Stoff in einem Gemisch und die daraus resultierenden Beschränkungsbedingungen. Die neueste konsolidierte Fassung von REACH enthält die bis zum Datum der Veröffentlichung angenommenen Beschränkungen. Spätere Änderungen sind in den Änderungsverordnungen der Kommission enthalten.
REACH ist die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Sie trat am 1. Juni 2007 in Kraft, um den früheren Rechtsrahmen für Chemikalien der Europäischen Union (EU) zu straffen und zu verbessern. REACH überträgt der Industrie eine größere Verantwortung für das Management der Risiken, die von Chemikalien für die Gesundheit und die Umwelt ausgehen können.
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