14. Deutscher Gefahrstoffschutzpreis: Neue Ideen für die sichere Arbeit mit krebserzeugenden Stoffen gesucht – Bewerbungsfrist bis zum 30. April 2022 verlängert

  • Datum 21. März 2022

Viele Beschäftigte begegnen täglich am Arbeitsplatz krebserzeugenden Stäuben und Rauchen. Mit der Gefahrstoffverordnung und dem technischen Regelwerk existiert der erforderliche rechtliche Rahmen, um sie dabei bestmöglich vor den damit verbundenen Gefahren zu schützen. Für den Transfer in die Praxis bedarf es darüber hinaus praktischer Lösungen aus den Arbeitsbereichen Industrie, Handwerk und Dienstleistung sowie praktischer Hilfestellung für Arbeitgeber und Beschäftigte.

Wettbewerb
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird im Jahr 2022 zum vierzehnten Mal den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis in Höhe von 10.000 Euro verleihen. Unter dem Motto "STOP dem Krebs am Arbeitsplatz" stehen dieses Mal krebserzeugende Stäube, einschließlich Fasern, und Rauche im Fokus. Neue Ideen und Anregungen, um die Gefährdungen zu erkennen und zu vermeiden, sollen einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

Gegenstand
Ausgezeichnet werden insbesondere vorbildliche praktische Problemlösungen und Initiativen, die Beschäftigte vor krebserzeugenden Stäuben und Rauchen schützen.

Beispiele für Zielgruppen, Stäube und Rauche:

  • Recyclingwirtschaft: Quarzstaub, Staub von Bauabfällen

  • Baugewerbe: Quarzstaub, Staub bei Bautätigkeiten

  • Gesundheitsdienst: Zytostatika

  • Holzverarbeitung: Holzstaub

  • Faserherstellung: Mineralfasern, Carbonfasern

  • Metallverarbeitung: Schweißrauche

Teilnehmen können Einzelpersonen, Personengruppen, Firmen und Organisationen.

Preiswürdig sind:

  • beispielhafte sicherheitstechnische, organisatorische und hygienische Lösungen zur Staub-, Faser- und Rauchminimierung am Arbeitsplatz

  • die Einführung oder Weiterentwicklung neuer, sicherer oder alternativer Arbeitsmittel oder Verfahren

  • vorbildliche Initiativen im Bereich der Schulung, Motivation und Mitarbeiterbeteiligung

Teilnahmebedingungen
Nennungen für den Preis können bis zum 30. April 2022 formlos an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund erfolgen. Die Unterlagen sollten eine Charakterisierung des Teilnehmers, der Art der durchgeführten Maßnahmen und der erreichten bzw. erwarteten Verbesserung enthalten sowie eine etwa 1-seitige Kurzfassung dieser Angaben. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist berechtigt, die eingereichten Beiträge öffentlich darzustellen. Die Preisträger werden bis spätestens Ende Juli 2022 benachrichtigt.

Jury
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury.

Preisverleihung
Die Preisverleihung erfolgt im Herbst 2022. Die prämierten Beiträge werden in Form von Filmen und eines Posters öffentlich gezeigt sowie in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund vorgestellt. Den Preisträgern wird die Möglichkeit gegeben, sich bei einschlägigen Veranstaltungen zu präsentieren.

Rechtsweg
Im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb um den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Ansprechpartnerin:
Judith kleine Balderhaar
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 4.6 "Gefahrstoffmanagement"
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund

Telefon: 02 31 90 71-2594
E-Mail: gefahrstoffschutzpreis@baua.bund.de

Quelle: BMAS-Meldung vom 16. März 2022

Weitere Informationen: BAuA-Meldung vom 21. März 2022; www.ge­fahr­stoff­schutz­preis.de