ECHA: Vier gefährliche Chemikalien in die Kandidatenliste aufgenommen

  • Datum 24. Januar 2022

Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe enthält jetzt 223 Einträge für Chemikalien, die Menschen oder die Umwelt schädigen können. Die Unternehmen sind dafür verantwortlich, die Chemikalien sicher zu handhaben und ihren Kunden und Verbrauchern ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen.

Einer der vier Stoffe wird in Kosmetika verwendet und wurde in die Liste aufgenommen, da er beim Menschen hormonell wirksame Eigenschaften aufweist. Zwei werden z. B. in Kautschuk, Schmierstoffen und Dichtungsmitteln verwendet und wurden in die Liste aufgenommen, weil sie die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Der vierte Stoff wird in Schmiermitteln und Fetten verwendet und wurde aufgenommen, weil er persistent, bioakkumulierbar und toxisch und damit umweltschädlich ist.

Die Einträge wurden am 17. Januar 2022 in die Kandidatenliste aufgenommen:

  • (±)-1,7,7-Trimethyl-3-[(4-methylphenyl)methylen]bicyclo[2.2.1]heptan-2-on, wobei jedes der einzelnen Isomere und/oder Kombinationen davon abgedeckt sind (4-MBC)
  • 6,6'-Di-tert-butyl-2,2'-methylendi-p-cresol
  • Tris(2-methoxyethoxy)vinylsilan
  • S-(Tricyclo(5.2.1.02,6)deca-3-en-8(oder 9)-yl O-(Isopropyl oder Isobutyl oder 2-Ethylhexyl) O-(Isopropyl oder Isobutyl oder 2-Ethylhexyl) phosphorodithioat

Weitere Informationen: https://echa.europa.eu/de/-/four-hazardous-chemicals-added-to-the-candidate-list

Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme von SVHC in die Kandidatenliste ergeben: https://echa.europa.eu/de/candidate-list-obligations