14. Deutscher Gefahrstoffschutzpreis ausgeschrieben

  • Datum 25. Oktober 2021

Dortmund - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den 14. Deutschen Gefahrstoffschutzpreis ausgeschrieben. Bis zum 31. März 2022 können Einzelpersonen, Personengruppen, Firmen und Organisationen an dem mit insgesamt 10.000 Euro dotierten Preis teilnehmen. Unter dem Motto "STOP dem Krebs am Arbeitsplatz" stehen dieses Mal krebserzeugende Stäube, einschließlich Fasern, und Rauche im Fokus.

Gesucht werden insbesondere vorbildliche praktische Problemlösungen und Initiativen, die Beschäftigte vor krebserzeugenden Stäuben und Rauchen schützen. Zu den möglichen Zielgruppen und Gefahrstoffen gehören beispielsweise Quarzstaub und Staub bei Bautätigkeiten im Baugewerben und in der Recyclingwirtschaft, Zytostatika im Gesundheitsdienst, Mineralfasern oder Carbonfasern bei der Faserherstellung, Holzstaub bei der Holzverarbeitung oder Schweißrauche bei der Metallverarbeitung.

Mit der Verleihung des Gefahrstoffschutzpreises möchte das BMAS im nächsten Jahr insbesondere jenen Ideen eine größere Öffentlichkeit geben, die dazu beitragen, Gefährdungen zu erkennen und zu vermeiden.

Preiswürdig sind beispielhafte sicherheitstechnische, organisatorische und hygienische Lösungen zur Staub-, Faser- und Rauchminimierung am Arbeitsplatz, die Einführung oder Weiterentwicklung neuer, sicherer oder alternativer Arbeitsmittel oder Verfahren sowie vorbildliche Initiativen im Bereich der Schulung, Motivation und Mitarbeiterbeteiligung.

Nennungen für den Preis können bis Ende März 2022 formlos an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund erfolgen. Die Unterlagen sollten eine Charakterisierung des Teilnehmers, der Art der durchgeführten Maßnahmen und der erreichten beziehungsweise zu erwartenden Verbesserung sowie eine etwa einseitige Kurzfassung dieser Angaben enthalten.

Die Preisverleihung wird im Herbst 2022 stattfinden. Die prämierten Beiträge werden in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund vorgestellt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen bei Judith kleine Balderhaar telefonisch unter 0231 9071-2594 oder per E-Mail an gefahrstoffschutzpreis@baua.bund.de.
Beispiele guter Praxis aus den vergangenen Wettbewerben sowie weitere Informationen gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.gefahrstoffschutzpreis.de.

Quelle: BAuA-Pressemitteilung 39/21 vom 25. Oktober 2021 https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2021/10/pm039-21.html