Zweite öffentliche Konsultation zu PFAS läuft bis 17. Oktober 2021

  • Datum 21. Juli 2021

Am 15. Juli haben die nationalen Behörden Deutschlands, der Niederlande, Norwegens, Schwedens und Dänemarks formal ihre Absicht erklärt, bis zum 15. Juli 2022 einen Beschränkungsvorschlag zu per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einzureichen.

PFAS sind Chemikalien, die sehr schwer abgebaut werden und somit sehr lange in der Umwelt verbleiben. Durch die schwer abbaubaren PFAS besteht die Gefahr, dass Grund-, Oberflächen- und Trinkwasser verunreinigt werden. Auch schädigende Wirkungen auf Mensch und Umwelt lassen sich nicht ausschließen.

Parallel zu ihrer Absichtserklärung veröffentlichten die Mitgliedstaaten Kurzzusammenfassungen der bisher von ihnen zusammengetragenen Informationen sowie einen zugehörigen Fragebogen. Damit soll sichergestellt werden, dass die bereits vorhandenen Informationen die aktuelle Marktsituation möglichst gut abbilden und verbleibende Datenlücken geschlossen werden.

Die erneute Befragung richtet sich darum vor allem an die von der Beschränkung betroffene Industrieverbände und Unternehmen, aber auch Unternehmen, die Alternativen zu PFAS herstellen oder Kenntnisse darüber haben.

Von der Beschränkung betroffene Stakeholder können bis zum 17. Oktober 2021 per Fragebogen im Internetangebot der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) Daten prüfen oder ergänzen.

Quelle der Meldung und weitere Informationen zur Konsultation:

BAuA-Pressemitteilung vom 20. Juli 2021 https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2021/07/pm029-21.html