Arbeitsbedingungen in Brauereien verbessern (ASI 10.13)

Mit dieser Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung "Arbeitsbedingungen in Brauereien verbessern" können in erster Linie kleine und mittlere Brauereien ihre Arbeitsabläufe analysieren und optimieren. Damit stellen Sie sicher, dass Gefährdungen, Risiken und unnötige Belastungen frühzeitig erkannt und Maßnahmen dagegen eingeleitet werden.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Mit dieser Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung „Arbeitsbedingungen in Brauereien verbessern“ können in erster Linie kleine und mittlere Brauereien ihre Arbeitsabläufe analysieren und optimieren. Damit stellen Sie sicher, dass Gefährdungen, Risiken und unnötige Belastungen frühzeitig erkannt und Maßnahmen dagegen eingeleitet werden.

Die vorliegende Handlungshilfe besteht aus zwei Teilen (A und B) mit jeweils verschiedenen Themenbausteinen. Die Themenbausteine des Bereichs A enthalten die Aspekte, die für den gesamten Betrieb zutreffen. Im Bereich B sind Gefährdungen und Maßnahmen für bestimmte Betriebsbereiche zusammengestellt. Bearbeiten Sie hier bitte die Themenbausteine, die für Ihren Betrieb zutreffen.

Die aufgeführten Gefährdungen und Maßnahmen treffen unter Umständen nicht alle auf Ihre Brauerei zu. Darüber hinaus deckt diese Arbeits-Sicherheits-Information nicht alle Tätigkeiten und Gefährdungen bei Ihnen komplett ab. Dazu sind die Brauereien erfahrungsgemäß zu unterschiedlich. Falls in Ihrem Betrieb noch weitere relevante Gefährdungen auftreten, sollten Sie diese im Feld „Bemerkungen“ entsprechend beschreiben und anschließend anpacken. Wenn einzelne Gefährdungen bei Ihnen nicht zutreffen, können Sie diese Punkte streichen.

Kursiv gedruckte Hinweise am Ende eines Punktes weisen auf weiterführende Arbeits-Sicherheits-Informationen und Arbeitshilfen der BGN bzw. auf weiterführende Quellen hin. Diese sind auf der aktuellen BGN-DVD, unserer Homepage (http://www.bgn.de) oder an anderer Stelle im Internet verfügbar.

Weiter zur Handlungshilfe

Anbieter:BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Gefährdungsübergreifend

Branche

  • (11.05) Herstellung von Bier

Tätigkeit / Arbeitsplatz

  • Brauereien

Bearbeitungsdatum 01.02.2017
Für Kleinbetriebe empfohlen

Zur Handlungshilfe

  • Fragebogen
  • Verfügbar als... Druckschrift, Download
  • Für Mitgliedsbetriebe kostenfrei
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