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Chemikalienrecht

Bundesstelle für Chemikalien

Die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) ist ein Fachbereich der BAuA, der für die Durchführung von gesetzlichen Regelungen im Chemikalienrecht zuständig ist. Erfahren Sie hier, was die BfC zum Schutz von Menschen und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien unternimmt.

Die Aufgaben der BfC im Überblick:

  • Auskunftsstelle für REACH, CLP und Biozide (REACH-CLP-Biozid Helpdesk)
  • Chemikalienbewertung und Risikomanagement im Rahmen von REACH
  • Umsetzung der EU-Verordnung zu Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP)
  • Bewertung von Biozid-Wirkstoffen sowie Zulassung von Biozidprodukten
  • Wirksamkeitsbewertung von Biozidprodukten
  • Meldung von Biozidprodukten in den Übergangsregelungen nach der Biozidrechts-Durchführungsverordnung
  • Mitteilung über auf dem Markt bereit gestellte Biozidprodukte nach der Biozidrechts-Durchführungsverordnung
  • Umsetzung der Verfahren der FCKW-Verordnung, der Export- / Importverordnung (PIC-Verfahren) und der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP)
  • Austausch mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sowie mit zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten,
  • Koordination der weiteren an den Verfahren beteiligten Bundesoberbehörden sowie Informationsaustausch mit den Vollzugsbehörden der Bundesländer.

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