Mobiles Arbeiten: Verschiedene Arbeitsorte - verschiedene Anforderungen

Arbeitsorte unterwegs, d. h. außerhalb des Betriebes, bedeuten häufig Arbeiten unter schlechten Umgebungsbedingungen. Durch geschickte Auswahl und Absprachen können Arbeitgeber und Beschäftigten die Arbeitsumgebungsbedingungen verbessern.

Mobiles Arbeiten außerhalb der Betriebsstätte (Arbeitsstätte nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)) ist dadurch geprägt, dass der Arbeitsplatz nicht vom Arbeitgeber eingerichtet wird, sondern meist nur die (digitalen) Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden. Mobiles Arbeiten muss in einer Gefährdungsbeurteilung erfasst werden. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber in jedem Fall über Betriebsanweisungen und sonstige betriebliche Regelungen die Möglichkeit hat, Einfluss auf die Arbeitsplatzgestaltung zu nehmen z. B.:

  • durch Absprachen mit Betriebsleitungen weiterer Unternehmensstandorte, Unternehmenspartnern und Kunden,
  • über die gezielte Auswahl von Co-Working-Spaces, Hotels und Bahnfahrten (Klasse, ICE etc.),
  • durch die Unterstützung der Beschäftigten bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes im Homeoffice und der Wahl des Arbeitsplatzes (bei Bedarf: finanziell, Beratung bzw. Vermittlung, Mobiliar etc.).

Ein Mann sitzt in der Bahn und arbeitet mit seinem Laptop, das auf einem Tisch steht.
© Uwe Völkner/Fotoagentur FOX, Lindlar

Beschäftigte können ihre Arbeitsplätze in ihren privaten Räumen, also im Homeoffice, entsprechend der eigenen Bedürfnisse einrichten. Begrenzt werden die Möglichkeiten durch räumliche Vorgaben der Wohnung und technische Einrichtungen wie z. B. der Internetverbindung. Außerhalb der privaten Räume fehlen den Beschäftigten meist die Mittel bzw. die Berechtigung zur Arbeitsplatzgestaltung. Sie können aber je nach Angebot und finanziellem Spielraum ihren Arbeitsort wählen (z. B. Fensterplatz in einem ruhigen Café, Lounge auf Bahnhöfen, Arbeitsplatz in einer Bibliothek).

Hinsichtlich der Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich die mobilen Arbeitsorte einteilen in:

  • Orte, die für längere Arbeiten eher geeignet sind wie z. B. Homeoffice, Co-Working-Spaces oder Arbeitsplätze an verschiedenen Unternehmensstandorten und
  • Orte, die eher für kurze Arbeiten (in der Größenordnung von max. 1-2 h) unterwegs auf Reisen genutzt werden, wie z. B. Hotels, Cafés, Verkehrsmittel etc. sowie bei Kunden.

Arbeitsorte wie z. B. Hotels, Bibliotheken, Cafés, Verkehrsmittel etc. sowie bei Kunden sind meist nicht vorrangig zum Zweck der Bildschirmarbeit ausgelegt und ihre Möglichkeiten zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung sind begrenzt. Die dort verrichteten Tätigkeiten sind dadurch geprägt, dass die Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeitsaufgabe die Eingabe in das Bildschirmgerät unterbrechen, sich fortbewegen und die Arbeit am Gerät fortführen. Je nach räumlicher Ausstattung sollten die Beschäftigten an diesen Orten nur temporär arbeiten. Diese Arbeiten sind überwiegend vergleichbar mit der ortsveränderlichen Verwendung von Bildschirmgeräten nach ArbStättV.

Arbeiten außerhalb der Betriebsstätte, die nicht nur sporadisch ausgeführt werden und länger andauern, sollten möglichst an Orten mit hohem Einfluss auf die Gestaltung stattfinden. Werden vom Arbeitgeber Objekte wie Büroflächen (Co-Working-Spaces) angemietet, muss er dafür sorgen, dass die ergonomischen Anforderungen zu Bildschirmarbeitsplätzen nach ArbStättV eingehalten werden (siehe Nr. 4.2.2 der ASR V3 Gefährdungsbeurteilung). Erst dann sind diese angemieteten Büroflächen im Sinne der ArbStättV für die Bildschirmarbeit geeignet. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber den interaktiven Austausch und das konzentrierte Arbeiten seiner Beschäftigten unterstützen, indem er die Räumlichkeiten danach aussucht, ob jeweils Bereiche für den vertraulichen Austausch, für konzentriertes Arbeiten und für Besprechungen vorhanden sind.

Raumgröße

Um Unfälle zu vermeiden, sollte an Orten, auf deren Gestaltung konkret Einfluss genommen werden kann, die Bewegungsfläche nicht durch Gegenstände wie Taschen, Papierkörbe etc. verstellt werden. Kabel und Versorgungsleitungen sind sicher und stolperfrei zu verlegen.

  • Homeoffice: Zur Trennung von Arbeit und Privatleben bietet sich optimaler Weise ein separates Zimmer oder zumindest ein abgetrennter Arbeitsbereich an. Nach Möglichkeit sollte bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes darauf geachtet werden, dass ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltung von ca. 1,5 m² im Bereich hinter der Arbeitsfläche vorhanden ist.
  • Co-Working-Spaces: Bei der Auswahl eines Co-Working-Spaces ist es insbesondere zur Wahrung der Privatsphäre sinnvoll, auf vergleichbare Flächenmaße wie für Bildschirmarbeitsplätzen im Büro (mindestens 8-10 m² pro Arbeitsplatz) zu achten. Befinden sich die Arbeitsplätze in einem Gemeinschaftsbereich sollte der Flächenbedarf aufgrund der größeren Fluchtwege erhöht werden. Auch sollte bei der Auswahl des Co-Working-Spaces auf entsprechende Raumhöhen geachtet werden.
  • Arbeiten im Fremdunternehmen und an verschiedenen Standorten des Unternehmens: Für längere konzentrierte Arbeiten an Bildschirmgeräten, die keinen direkten Kundenkontakt oder Sicht auf Objekte wie z. B. Produktionsanlagen erfordern, sollten separate Arbeitsbereiche mit ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen, besser noch Büroräume, aufgesucht werden können.
  • Hotels und Bibliotheken: Der Raumbedarf der Beschäftigten richtet sich nach den zu verrichtenden Tätigkeiten. Auch wenn nur zeitlich begrenzte Vor- und Nachbereitungsarbeiten zu Sitzungen, Besprechungen, Prüfungen etc. ohne papierlastige Unterlagen und unter der Verwendung eines kleinen Bildschirmes stattfinden, sollte den Beschäftigten mindestens Raum für eine Arbeitsfläche zum Auflegen der Handballen und für wechselnde Körperhaltungen zur Verfügung stehen.
  • Cafés, Sitzeinheiten in Hallen etc.: Cafés und ähnliche Aufenthaltsräume sind für konzentriertes Arbeiten meist eher ungeeignet. Darüber hinaus sollte hierbei auf die Wahrung des Datenschutzes geachtet werden. Bei geringem Platzangebot ohne Bewegungsfreiheit sollte nur kurzzeitig gearbeitet werden.
  • Verkehrsmittel: Für Arbeiten in Verkehrsmitteln sollten möglichst geräumige Platzangebote bevorzugt werden und die Arbeiten zeitlich reduziert werden.
  • Besprechungsräume: In Besprechungsräumen sollte eine hinreichende Bewegungsfläche auch zur Wahrung der Privatsphäre vorhanden sein.
  • Arbeiten im Stehen und Gehen: Egal ob auf einem Betriebsgelände oder unterwegs auf öffentlichen Plätzen, Bahnhöfen, Hallen etc.: Insbesondere aufgrund der Unfallgefahr sollten Arbeiten an Bildschirmgeräten nicht im Gehen ausgeführt werden. Für kurzzeitige Arbeiten im Stehen mit handgehaltenen Geräten oder an Ablageflächen sollte hinreichend Raum zur Wahrung der Privatsphäre und hinreichend Sicherheitsabstand zu Gefahrenquellen wie Verkehrswege, Maschinen, Absturzstellen etc. gegeben sein.

Beleuchtung

  • Homeoffice: Im Homeoffice sollten die Beschäftigten idealerweise dafür sorgen, dass Beleuchtungsbedingungen vorherrschen, die den Bedingungen im Büroraum nahekommen. Dabei sollten Räume mit guter Tageslichtversorgung und Sichtverbindung nach außen genutzt werden. Bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes sollten Tisch und Bildschirm so aufgestellt werden, dass sie frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind. Das Tageslicht sollte von der Seite und nicht von Fenstern im Rücken oder frontal kommen. Sonnenschutzvorrichtungen können unterstützen. Hinreichend künstliche Beleuchtung sollte das Tageslicht im Bedarfsfall ergänzen. Meist reichen dazu - als eine Möglichkeit zur Beleuchtung - schon drei LED-Lampen von ca. 10 Watt als Deckenbeleuchtung in 2,5 m Höhe.
  • Co-Working-Spaces: Bei der Auswahl des Co-Working-Spaces ist darauf zu achten, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden: Tageslicht durch Fensterfront parallel zur Blickrichtung mit Sonnenschutzvorrichtung, Auswahl und Anordnung von Leuchten gegen Reflexblendung, ausreichende Beleuchtungsstärke (mind. 500 Lux) im Bereich des Arbeitsplatzes sowie ausgewogene Leuchtdichteverteilung im Raum.
  • Arbeiten im Fremdunternehmen und an verschiedenen Standorten des Unternehmens: Arbeitsbereiche für längere konzentrierte Arbeiten mit Bildschirmgeräten haben idealerweise Sichtverbindung von der Seite nach draußen mit Sonnenschutz und eine künstliche Beleuchtung, die für eine Beleuchtungsstärke von mind. 500 Lux am Arbeitsplatz sorgt.
  • Hotels und Bibliotheken: Der Arbeitsplatz sollte so ausgewählt werden, dass der Bildschirm frei von Blendungen und Reflexionen ist sowie die Lichtverhältnisse ein angenehmes Lesen ermöglichen (vorzugsweise Tageslicht von der Seite ergänzt durch hinreichende künstliche Beleuchtung). Ggf. sollten Tischleuchten zumindest die Schreibtischflächen hinreichend ausleuchten.
  • Besprechungsräume: An den Plätzen in Besprechungsräumen sollte eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux erreicht werden. Ggf. sollte ein Schutz vor Sonneneinstrahlungen vorhanden sein.
  • Sonstige Arbeitsorte unterwegs und im Betrieb: Stehen keine Plätze mit Lichtverhältnissen, die ein angenehmes Lesen ohne Blendung und Reflexionen ermöglichen, zur Verfügung, dann sollten diese Arbeiten nur kurzzeitig unter der Verwendung von Arbeitsmitteln mit einer angepassten Leuchtdichte durchgeführt werden. Helle Umgebungen mit Tageslicht erfordern dabei auch höhere Leuchtdichten des Monitors. In dunkleren Umgebungen ist das Auge dunkeladaptiert und zu hohe Leuchtdichten wirken dann eher blendend.

Lärm

Für konzentrierte Tätigkeiten sollten ruhige Plätze mit einem geringen Geräuschpegel ausgewählt werden. Bei einfachen Routinetätigkeiten z. B. nach E-Mails sehen und ähnliche wiederkehrende Aufgaben kann ein etwas höherer Geräuschpegel eher akzeptiert werden. Für Tätigkeiten, bei denen überwiegend sprachabhängige kognitive Aufgabenstellungen zu lösen sind, sollten Arbeitsplätze ohne Belastung durch Hintergrundsprache zur Verfügung gestellt werden.

  • Co-Working-Spaces: Für Arbeitsplätze in Co-Working-Spaces, die vom Arbeitgeber für seine Beschäftigten angemietet wurden, gilt die ArbStättV und die Anforderungen der ASR A3.7.
  • Hotels: Für konzentrierte Tätigkeiten sollten Hotels mit ruhigen Zimmern z. B. ohne erhöhten Straßenlärm ausgewählt werden.
  • Bibliotheken: In Bibliotheken stehen erfahrungsgemäß hinreichend Ruhezonen zur Verfügung, die für ein konzentriertes Arbeiten gut geeignet sind.
  • Besprechungsräume: In Besprechungsräumen sollte insbesondere auf eine Sprachverständlichkeit u. a. aufgrund geringer Nachhallzeit und geringem Schalldruckpegel vorhandener Störgeräusche geachtet werden.
  • Sonstige Arbeitsorte unterwegs und im Betrieb: Für konzentrierte Arbeiten sollten ruhige Räume wie z. B. Ruheabteile im ICE aufgesucht werden. Arbeiten an lauten Plätzen sollten auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Klima

  • Orte, auf deren Gestaltung konkret Einfluss genommen werden kann: Es sollte darauf geachtet werden, dass die Lufttemperatur am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen generell min. 20 °C beträgt und 26 °C nicht überschreitet. Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen sollte die Raumbelüftung in Anlehnung an die ASR A3.6 Lüftung ausgelegt werden. Die einfachste Form ist die Fensterlüftung. Sie hat eine hohe Akzeptanz, falls die Öffnung der Fenster von den Beschäftigten selbst bestimmt werden kann. Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) zur Lüftung können erforderlich werden, wenn eine Lüftung über Fenster, Schacht-, Dachaufsatz- oder Kaminlüftung etc. nicht ausreicht. Zugluft gilt es an allen Arbeitsplätzen zu vermeiden.
  • Hotels, Bibliotheken, Besprechungsräume: Die optimale Lufttemperatur in geschlossenen Räumen beträgt generell min. 20 °C und soll 26 °C nicht überschreiten. Eine Lüftung überwiegend über Fenster ist besser als eine Raumbelüftung ausschließlich über Klimaanlage. Zugluft gilt es zu vermeiden.
  • Sonstige Arbeitsorte unterwegs und im Betrieb: Für längere Arbeiten sollten windgeschützte (temperierte) Arbeitsorte aufgesucht werden. Arbeiten an zugigen Plätzen sollten zeitlich begrenzt stattfinden.

Arbeitstisch mit Arbeitsstuhl an gut gestaltbaren Orten

Arbeiten an Orten, auf deren Gestaltung konkret Einfluss genommen werden kann, sollten im Sitzen, besser noch wahlweise im Sitzen und im Stehen, ausgeführt werden können. Dazu werden Arbeitsflächen zum Ablegen der Bildschirmgeräte mit matten Oberflächen benötigt. Glänzende Arbeitsflächen aus Glas und Metall sind dabei aufgrund der Wärmeableitung und störender Reflexionen weniger zu empfehlen. Arbeitsfläche, Arbeitsstuhl, Tastatur und Bildschirm sollten so aufeinander abgestimmt sein, dass die Beschäftigten eine ergonomisch günstige Haltung einnehmen können:

Bildschirmarbeitsplatz © BAuA

Sofern der Arbeitstisch nicht in der Höhe eingestellt werden kann, benötigen kleinere Personen eine Fußstütze, damit Ober- und Unterschenkel einen Winkel von 90° zueinander bei vollständig aufgestellten Füßen einnehmen können.

Bei der Auswahl des Arbeitsstuhles sollte insbesondere Folgendes beachtet werden:

  • Stand- und Kippsicherheit,
  • Rollwiderstand angepasst an den Fußbodenbelag,
  • leichtes Abfedern beim Hinsetzen,
  • ausreichend Sitzauflage,
  • hinreichend Höhen- und Sitztiefenverstellung,
  • Rückenlehne verstellbar in Neigung,
  • die Formgebung der Rückenlehne soll den Rücken gut unterstützen (ggf. verstellbar),
  • verstellbare Armauflagen.

Ein optimaler Bürodrehstuhl hat fünf Rollen, um die Kippsicherheit zu gewährleisten. Die Rollen sind außerdem dem Fußbodenbelag angepasst (weich ummantelt für harte Böden wie Parkett, harte Außenschicht für weiche Böden wie Teppich).

Die Sitztiefe wird so eingestellt, dass beim Sitzen auf dem Stuhl die volle Sitzfläche genutzt wird; der Abstand zwischen Vorderkante des Stuhls und Unterschenkel sollte etwa eine Handbreite betragen.

Die Armlehnen werden in der Höhe so eingestellt, dass die Unterarme in Höhe der Tischplatte aufgelegt werden können. So können Nacken- und Schulterverspannungen vermieden werden.

  • Homeoffice sowie Arbeiten im Fremdunternehmen und an verschiedenen Standorten des Unternehmens: Die Arbeitsfläche des Arbeitstisches im Homeoffice sollte ausreichend groß gewählt werden, um die erforderlichen Geräte und das Schriftgut flexibel anordnen zu können, und hinreichend Beinfreiheit gewähren. Tisch- und Sitzhöhe sollten so aufeinander abgestimmt werden, dass die Unterarme beim Aufliegen auf der Tischplatte einen Winkel zu den Oberarmen größer gleich 90° haben (d. h. Schultern und Oberarme hängen locker herab).
  • Co-Working-Spaces: Am Arbeitsplatz sollte eine ausreichend große Arbeitsfläche mit hinreichender Beinfreiheit zur Verfügung stehen, die aufgrund der wechselnden Benutzer und zur Verbesserung der Sitz-Steh-Dynamik vorzugsweise höhenverstellbar sein sollte. Geeignet sind Tische mit matten Oberflächen und abgerundeten Kanten. Des Weiteren sollte ein ergonomisch gestalteter, leicht einstellbarer Bürostuhl mit einem großen Verstellbereich zur Verfügung stehen, um eine optimale Einstellung auf verschiedene Körpergrößen zu ermöglichen. Die Nutzer des Arbeitsplatzes sind angehalten, die Einstellungsmöglichkeiten zu nutzen, um eine ergonomisch Arbeitshaltung einnehmen zu können.

Aufstellung von Bildschirmgeräten an gut gestaltbaren Orten

An Orten, auf deren Gestaltung konkret Einfluss genommen werden kann, sollte der Bildschirm so weit nach hinten geneigt sein, dass der Blick der Beschäftigten bei leichter Kopfneigung senkrecht auf den Bildschirm trifft. Optimal ist eine Kopfneigung von 15° und Blickabsenkung zur Bildschirmmitte bis ca. 35°. Die oberste Bildschirmzeile sollte unterhalb der Augenhöhe liegen, um eine unnötige Belastung des Nackens durch den Blick nach oben vorzubeugen. Eingabegeräte (z. B. Maus und Tastatur) sollten ergonomisch, also physiologisch günstig angeordnet sein. Die Maus wird vor dem Körper oder unmittelbar vor der Schulter platziert. Die Tastatur sollte mittig im Greifraum angeordnet werden, so dass mit locker herabhängenden Oberarmen und waagerechten Unterarmen gearbeitet werden kann.

  • Co-Working-Spaces und Homeoffice: Der Sehabstand zum Bildschirm sollte mindestens 500 mm betragen. Sofern mehrere Bildschirmgeräte oder Bildschirme genutzt werden, sollten sie so aufgestellt werden, dass zu allen Bildschirmen annähernd gleiche Sehabstände eingehalten und übermäßige Kopf- und Augenbewegungen vermieden werden.

Ablage und Sitzgelegenheit an mobilen Orten

Untersuchungen ergaben, dass bei längeren Eingaben in handgehaltenen Bildschirmgeräten die Beschäftigten ergonomisch ungünstige Haltungen einnehmen, die zu Muskel-Skelett-Beschwerden führen können. Deshalb sollten insbesondere bei Arbeiten mit Texteingaben Arbeitsplätze mit Arbeitsfläche zum Abstellen bzw. Ablegen des Bildschirmgerätes und Sitzgelegenheiten aufgesucht werden. Glänzende Arbeitsflächen aus Glas und Metall sind dabei aufgrund der Wärmeableitung und störender Reflexionen weniger zu empfehlen.

  • Hotels und Bibliotheken: Für das Arbeiten in Hotels oder Bibliotheken sollte eine hinreichende Arbeitsfläche für das Auflegen der Hände neben der Tastatur des Bildschirmgerätes und ggf. für die Ablage von Schriftstücken vorhanden sein. Die Höhe der Arbeitsfläche sollte ca. 740 mm betragen. Als Sitzgelegenheit sollte ein Konferenz-, Besucherstuhl oder Vergleichbares zur Verfügung stehen.
  • Cafés und Sitzgruppen in Hallen: Für Arbeiten mit Bildschirmgeräten, insbesondere mit Notebooks, empfiehlt es sich, dass Plätze mit Besucherstühlen und ausreichend hohen Tischen oder Stehtischen aufgesucht werden, die ein angenehmes Arbeiten in aufrechter Haltung ermöglichen.
  • Besprechungsräume: In Besprechungsräumen sollte pro Sitzplatz eine Arbeitsfläche vorhanden sein, dass ein Bildschirmgerät mit Eingabegeräten und Schriftstücken flexibel angeordnet werden kann. Die Tischhöhe sollte ca. 740 mm betragen. Es sollten Konferenzstühle zur Verfügung stehen.
  • Verkehrsmittel: In öffentlichen Verkehrsmitteln sollten für alle Arbeiten mit Notebook Sitzplätze mit Ablageflächen aufgesucht werden. In Fernzügen ist es sinnvoll für längere Arbeiten vorzugweise Plätze mit Tischen zu wählen.
  • Arbeiten im Stehen und Gehen: Für längere Arbeiten z. B. in der Produktionsanlage tragen Bereiche mit Ablageflächen und auch ggf. Sitzgelegenheiten zur körperlichen Entlastung der Beschäftigten bei.

Aufstellung bzw. Haltung von tragbaren Bildschirmgeräten (Notebooks, Tablet, Smartphones)

Bei Notebooks und handgehaltenen Bildschirmgeräten ohne getrennte Tastatur sollte der Sehabstand min. 300 mm aufweisen - bei separater Tastatur min. 500 mm.

  • Notebooks: Der Bildschirm sollte so weit nach hinten geneigt sein, dass der Blick des Beschäftigten bei leichter Kopfneigung senkrecht auf den Bildschirm trifft.
  • Anordnung von Eingabegeräten: Separate Eingabegeräte (soweit vorhanden, z. B. Maus und Tastatur) sollten auf einer Arbeitsfläche ergonomisch, also physiologisch günstig angeordnet sein. Die Maus wird vor dem Körper oder unmittelbar vor der Schulter platziert. Die Tastatur sollte mittig vor dem Nutzer im Greifraum angeordnet werden, so dass mit locker herabhängenden Oberarmen und waagerechten Unterarmen gearbeitet werden kann.

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Publikationen

Orts- und zeitflexibel arbeiten

baua: Praxis 2020

Die BAuA-Broschüre zeigt beispielhaft, wie Chancen und Risiken von orts- und zeitflexibler Arbeit aufeinandertreffen. Sie beschreibt nicht die aktuelle Situation in der COVID-19 Pandemie, ihre Gestaltungsempfehlungen gelten jedoch auch für diese Situation.

Internet, leistungsfähige mobile Computer,

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Mobile Wissensarbeit in öffentlichen Fernzügen

Aufsatz 2023

Der gesamte Artikel kann von der Internetseite des Journals "Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin", Volume 58, Nr. 10, S. 658-661 heruntergeladen werden: "Mobile Wissensarbeit in öffentlichen Fernzügen" (ggfs. kostenpflichtig).

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Laptop + Smartphone = ein mobiler Arbeitsplatz?

Aufsatz 2022

Der gesamte Artikel kann von der Internetseite des Journals "Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin", Volume 57, Nr. 1, S. 29-31 heruntergeladen werden: "Laptop + Smartphone = ein mobiler Arbeitsplatz?" (ggfs. kostenpflichtig).

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Der Arbeitsumgebungsfaktor "Lärm"

Aufsatz 2018

Der Arbeitsumgebungsfaktor "Lärm" wurde als einer von insgesamt fünf "Technischen Faktoren" im Rahmen des Projekts "Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt - Wissenschaftliche Standortbestimmung" betrachtet. Dabei standen die extra-auralen Wirkungen im Mittelpunkt, also die Wirkungen, die nicht …

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Tablets and smart glasses in modern production environments - a lab study on distracted walking

Aufsatz 2018

Der gesamte Artikel "Tablets and smart glasses in modern production environments - a lab study on distracted walking" ist ein Beitrag zum Sammelband "Intelligent Human Systems Integration. Proceedings of the 1st International Conference on Intelligent Human Systems Integration (IHSI 2018): …

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