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Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit

Schätzung der Produktionsausfallkosten: Lohnkosten und Verlust an Arbeitsproduktivität

Die Schätzung der volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle durch Arbeitsunfähigkeit vermittelt einen Eindruck vom Präventionspotenzial - hier für das Jahr 2021.

Seit 1994 und damit erstmals für das Jahr 1993 schätzt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle durch Arbeitsunfähigkeit. Mit einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit von 17,0 Tagen je Arbeitnehmer/-in ergeben sich im Jahr 2021 insgesamt 697,9 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage. Ausgehend von diesem Arbeitsunfähigkeitsvolumen schätzt die BAuA die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle auf insgesamt 89 Milliarden Euro bzw. den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 153 Milliarden Euro.

Die Datenbasis

Die Schätzung basiert auf Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt) sowie auf Arbeitsunfähigkeitsdaten von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) folgender gesetzlicher Krankenkassen:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen
  • Betriebskrankenkassen
  • Ersatzkassen
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der landwirtschaftlichen Krankenversicherung

Bei den erfassten Personen handelt es sich um Pflicht- und freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch. Für die Berechnung der GKV-Mitgliederzahlen werden Mitgliedsjahre herangezogen, d. h. eine Person, die im Jahr 2021 ein halbes Jahr krankenversichert war (z. B. im Rahmen von Saisonarbeit), geht als 0,5 GKV-Mitgliedsjahre in die Berechnungen ein. Insgesamt fließen Daten von 31 Millionen GKV-Mitgliedsjahren ein.

Kontakt

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Friedrich-Henkel-Weg 1-25 44149 Dortmund
Telefon: 0231 9071-2071 Fax: 0231 9071-2070

Weitere Kontaktmöglichkeiten

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