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Schritt 6: Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen

Die festgelegten Maßnahmen (Schritt 4) sind dahingehend zu überprüfen, ob sie vollständig umgesetzt wurden und dazu geführt haben, die Gefährdungen zu beseitigen bzw. hinreichend zu reduzieren, und ob ggf. neue Gefährdungen entstanden sind. Die Überprüfung kann in Abhängigkeit von der Art der Maßnahme z. B. durch Beobachten, Messen oder Befragen erfolgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass manche Maßnahmen nicht unmittelbar wirksam werden, sondern erst mittel- oder langfristig Auswirkungen zeigen. Wenn trotz Umsetzung der festgelegten Maßnahmen die Schutzziele nicht erreicht werden, sind die vorherigen Prozessschritte zu wiederholen, um weitere Maßnahmen zu ermitteln. Das Ergebnis der Überprüfung ist in der Dokumentation zu vermerken. Dabei sollten Datum der Überprüfung und Name des Prüfenden angegeben werden.

Mehr zu Grundlagen und Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilung

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