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Belastungsarten

Jede Belastungsart erfordert eine spezifische Gefährdungsbeurteilung

In einem gemeinsamen Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurden auf Grundlage von Fachliteratur und Expertenbefragungen sechs relevante Belastungsarten definiert.

Physische Belastungen können verschiedene Beanspruchungen zur Folge haben. Die biomechanischen, energetischen, muskelphysiologischen und psychophysischen Beanspruchungen können dabei durchaus unterschiedlich ausfallen. Beispielsweise führt Körperfortbewegung eher zu einer kardiopulmonalen Beanspruchung, während bei repetitiven manuellen Arbeitsprozessen eher die kleineren Muskelgruppen des Hand-Arm-Systems betroffen sind. Um diesem Umstand bei der Gefährdungsbeurteilung gerecht zu werden, wird zwischen den Belastungsarten unterschieden.

Heben, Halten, Tragen

Die Lasten, um die es an dieser Stelle geht, können Gegenstände, Personen oder Tiere sein. Verwandte Formen des Hebens wie das Senken und Umsetzen sind in dieser Belastungsart eingeschlossen.

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Ziehen und Schieben

Bei dieser Belastungsart verwenden Beschäftigte in der Regel Hilfsmittel wie Karren, Wagen, Roller oder Hängebahnsysteme. Dazu gehören zum Beispiel Schubkarren, Sackkarren, Müllbehälter und Krankenhausbetten.

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Manuelle Arbeitsprozesse

Arbeiten, die zu den manuellen Arbeitsprozessen zählen, werden meistens im Sitzen oder Stehen ausgeführt. Häufig kommen dabei kleinere Werkzeuge zum Einsatz.

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Körperzwangshaltung

Von einer Körperzwangshaltung spricht man erst, wenn die Haltung nur zeitlich begrenzt eingenommen werden kann. In dieser Zeit nimmt die subjektive Anstrengung zu und die Effizienz der statischen Muskelarbeit sinkt.

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Ganzkörperkräfte

Das ist beispielsweise der Fall beim Bearbeiten großer Werkstücke, beim Bedienen von Maschinen, beim Positionieren von Arbeitsgegenständen oder Personen oder beim Benutzen von Werkzeugen.

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Körperfortbewegung

Diese Belastungsart berücksichtigt die Bewegung des Körpers zu einem Arbeitsort oder in einem Arbeitsbereich. Die Bewegung wird dabei unabhängig vom Aufbringen erhöhter Aktionskräfte beurteilt.

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