Gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Gefährdungen durch EMF am Arbeitsplatz

Direkte und indirekte Wirkungen von elektromagnetischen Feldern an Arbeitsplätzen können Beschäftigte und besonders schutzbedürftige Beschäftigte schädigen. Was der Gesetzgeber zum Schutz der Beschäftigten tut, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

EU-Richtlinie zu EMF 2013/35/EU

Am 26. Juni 2013 wurde die europäische Arbeitsschutzrichtlinie 2013/35/EU über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) als 20. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG verabschiedet.

Um die Durchführung dieser Arbeitsschutzrichtlinie zu erleichtern, hat die Kommission einen unverbindlichen Leitfaden mit drei Teilen zur EMF-Richtlinie 2013/35/EU über elektromagnetische Felder herausgegeben. Der Leitfaden besteht aus zwei Bänden und einem gesonderten Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

Der Leitfaden ist in erster Linie als Anleitung für Arbeitgeber, insbesondere für diejenigen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), gedacht. Darüber hinaus kann er auch für Arbeitnehmervertreter und Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten nützlich sein. Der Leitfaden steht in englischer, deutscher und französischer Sprache zur Verfügung.

Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - EMFV

Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die europäische Arbeitsschutzrichtlinie zu elektromagnetischen Feldern 2013/35/EU in nationales Recht umzusetzen. Mit einer auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gestützten Verordnung ist die Bundesregierung ihren europäischen Verpflichtungen nachgekommen. Die Arbeitsschutzverordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder - EMFV ist am 15. November 2016 in Kraft getreten.

Technische Regeln zur EMFV - TREMF

Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (TREMF) wurden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht. Sie geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder wieder. Sie konkretisieren und erläutern im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge. Wenn die Technischen Regeln eingehalten werden, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind.

  • TREMF NF, Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz, Ausgabe Januar 2023, Gemeinsames Ministerialblatt 2023, Nr. 3-12, S. 50
  • TREMF HF, Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz, Ausgabe Januar 2023, Gemeinsames Ministerialblatt 2023, Nr. 3-12, S. 140
  • TREMF MR, Magnetresonanzverfahren, Ausgabe Januar 2023, Gemeinsames Ministerialblatt 2023, Nr. 3-12, S. 235

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) definiert u.a. Arbeitgeberpflichten im Hinblick auf arbeitsmedizinische Vorsorge. Die ArbMedVV enthält in ihren Anhängen jedoch keine konkreten arbeitsmedizinischen Vorsorgeanlässe für Beschäftigte und besonders schutzbedürftige Beschäftigte im Hinblick auf Tätigkeiten mit Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern. Für weitere Informationen dazu wird auf Arbeitsmedizinische Prävention - Fragen und Antworten, Abschnitt 3.2 verwiesen.

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Arbeitsmedizinische Prävention - Fragen und Antworten (FAQ)

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