Grundlagen

Diesen Inhalt als PDF herunterladen

Ziele

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument für zielgerichtete betriebliche Präventionsmaßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes auf Grundlage der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

Sie bildet die Handlungsgrundlage für den Arbeitgeber, um seine Grundpflicht gemäß § 3 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erfüllen. Unter Berücksichtigung aller Umstände im Betrieb hat der Arbeitgeber erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Diese Maßnahmen sind regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und erforderlichenfalls an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Damit verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ständig zu verbessern. Ziel ist es, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird (§ 4 Absatz 1 ArbSchG).

Gefährdungsbeurteilungen und daraus abgeleitete Arbeitsschutzmaßnahmen helfen, Kosten im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und arbeitsbedingte Erkrankungen sowie damit verbundene Aufwendungen für das Aufrechterhalten des Betriebsablaufs zu vermeiden, und sind somit auch ein Wettbewerbsfaktor.

Mit einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit von 17,4 Tagen je Arbeitnehmer ergeben sich im Jahr 2018 insgesamt 708,3 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage. Ausgehend von diesem Arbeitsunfähigkeitsvolumen schätzt die BAuA die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle auf insgesamt 85 Milliarden Euro bzw. den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 145 Milliarden Euro. Quelle: Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit 2018 [1]

Im Jahr 2018 ereigneten sich 949 309 Arbeitsunfälle und 541 tödliche Arbeitsunfälle. Die Zahl der Erwerbstätigen lag bei 41,9 Millionen. Die Unfallquote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1 000 Vollarbeiter betrug 24,2. Quelle: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2018 [2]

Neben Kosteneinsparungen durch Vermeidung von Arbeitsunfällen und beruflich bedingten Erkrankungen sowie Verringerung der Fehlzeiten von Mitarbeitern tragen Gefährdungsbeurteilungen auch zur Vermeidung von Störungen des Arbeitsablaufes, z. B. durch Aufdeckung von Schwachstellen, wie technischen Mängeln an Arbeitsmitteln, Organisationsmängeln oder Fehlverhalten, und zur Qualitätssicherung von Produkten und Dienstleistungen bei.

Nicht zu vergessen ist der positive Einfluss sicher und gesundheitsgerecht gestalteter Arbeitsbedingungen auf die Motivation und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Mitarbeiter, die sich an ihrem Arbeitsplatz sicher fühlen, sind auch leistungsfähiger und motivierter. Sie werden nicht durch eine unsichere Arbeitsumgebung in ihrer Arbeit behindert oder gefährdet. Sie können Fehler vermeiden, sich auf das Wesentliche konzentrieren, besser und effizienter arbeiten.

nach oben

Mehr zu Grund­la­gen und Pro­zess­schrit­te der Ge­fähr­dungs­be­ur­tei­lung