Psychische Faktoren

Gemäß der internationalen Norm DIN EN ISO 10075-1 wird "psychische Belastung" definiert als die "Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken", also Reaktionen im Denken, Fühlen, Wahrnehmen, Erinnern usw. hervorrufen. Dazu gehören sowohl Arbeitsanforderungen, wie z. B. Anforderungen an die Beherrschung der eigenen Emotionen, als auch Ausführungsbedingungen, wie z. B. die Arbeitszeit oder die Unterstützung durch Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen. Psychische Belastung geht mit jeder Tätigkeit einher und betrifft jeden arbeitenden Menschen. Sie kann anregend und aktivierend wirken sowie Lernprozesse und Kompetenzentwicklung der Arbeitenden befördern. Je nach Art, Intensität und Dauer sowie in Abhängigkeit der persönlichen Voraussetzungen des Arbeitenden kann sie aber auch zu Stressreaktionen, Ermüdung oder herabgesetzter Wachsamkeit führen und langfristig gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen haben (BAUA, 2017; RAU & BUYKEN, 2015).

Rechtliche Grundlagen und Anforderungen

Die psychische Belastung bei der Arbeit und ihre möglichen negativen Folgen für die Gesundheit der Beschäftigten sind im Arbeitsschutz ebenso zu berücksichtigen wie die körperliche Arbeitsbelastung oder technisch-stoffliche Gefährdungen. Dies hat der Gesetzgeber mit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) im Jahr 2013 klargestellt (siehe § 5, Absatz 3, Ziffer 6) und auch die Sozialpartner haben ihr Einvernehmen darüber in einer gemeinsamen Erklärung zum Ausdruck gebracht (BMAS et al., 2013). Die ausdrückliche Forderung nach Berücksichtigung psychischer Belastung findet sich auch in der Arbeitsstättenverordnung (§ 3 ArbStättV), in der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV) und in der Biostoffverordnung (§ 4 BioStoffV). In den diese Verordnungen konkretisierenden (technischen) Regeln werden auch Anforderungen und Empfehlungen zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung beschrieben (siehe ASR V3, TRBS 1111, TRBA 400, TRBA 250). Zu berücksichtigen ist psychische Belastung weiterhin auch in der arbeitsmedizinischen Vorsorge (siehe AMR 3.1 und AMR 3.2).

Tabelle 9.1 Grundlegende Vorschriften und Regeln zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung (GDA-ARBEITSPROGRAMM PSYCHE, 2022)
AnwendungsbereichVorschriftenRegeln
AllgemeinArbSchG
ArbZG
DGUV Vorschrift 1

DGUV-Regel 100-001: Grundsätze der Prävention

Einrichten und Betreiben von ArbeitsstättenArbStättV

ASR V3: Gefährdungsbeurteilung

ASR A 1.2: Raumabmessungen und Bewegungsflächen

ASR A 3.4: Beleuchtung

ASR A 3.5: Raumtemperatur

ASR A 3.6: Lüftung

ASR A 3.7: Lärm

Verwendung von ArbeitsmittelnBetrSichV

TRBS 1111: Gefährdungsbeurteilung

TRBS 1151: Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel – Ergonomische und menschliche Faktoren, Arbeitssystem

Tätigkeiten mit BiostoffenBioStoffVTRBA 400: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Schutzbedürftige Personengruppen

MuSchG

JArbSchG

Dies macht deutlich, dass es nicht die EINE Vorschrift und Regel zur Berücksichtigung psychischer Belastung gibt, sondern dass psychische Belastung vielmehr ein Querschnittsthema ist, dass in unterschiedlichen Zusammenhängen von Bedeutung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz ist, u.a. im Zusammenhang mit dem Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, mit der Verwendung von Arbeitsmitteln und im Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (BECK & SCHÖNEICH-KÜHN, 2023). Psychische Belastung wird hier nicht nur als eigenständiger Gefährdungsfaktor thematisiert, sondern auch als Expositionsbedingung, die die Gefährdung zum Beispiel bei der Verwendung von Arbeitsmitteln oder im Umgang mit Biostoffen erhöhen kann. So ist zum Beispiel im Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen von einer erhöhten Gefährdung auszugehen, wenn unter Bedingungen gearbeitet werden muss, die zu Stress, Monotonie, herabgesetzter Wachsamkeit, Konzentrationsbeeinträchtigungen und/oder Ermüdung der Beschäftigten führen können. Daher wird in der Biostoffverordnung explizit gefordert, bei der Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeit mit Biostoffen auch "Belastungs- und Expositionssituationen, einschließlich psychischer Belastung" (§ 4 BioStoffV) zu berücksichtigen.

Grundlegende Anforderungen und Möglichkeiten der Verfahrensgestaltung sind in den Empfehlungen zur "Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung" beschrieben, auf die sich Bund, Länder und Unfallversicherungsträger gemeinsam mit Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) verständigt haben (siehe GDA-ARBEITSPROGRAMM PSYCHE, 2022). Diese Empfehlungen repräsentieren gegenwärtig den "gemeinsamen Nenner" wichtiger arbeitsschutzpolitischer Akteure und sind daher die wesentliche Grundlage für die in diesem Kapitel beschriebenen Anforderungen und Verfahrensmöglichkeiten.

Relevante Aspekte der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung sind die Arbeitsinhalte/-aufgaben, die Arbeitsorganisation, die Arbeitszeit, die sozialen Beziehungen bei der Arbeit, die Arbeitsumgebungsbedingungen sowie die Verwendung von Arbeitsmitteln zu gestalten. In den GDA-Empfehlungen werden hierfür branchen- und tätigkeitsübergreifend relevante Gestaltungsziele konkretisiert (GDA-ARBEITSPROGRAMM PSYCHE, 2022, S.8ff). Von Bedeutung sind demnach u.a.

  • ein angemessener Grad an Handlungs- und Entscheidungsspielraum der Beschäftigten in Bezug auf Tempo, Vorgehensweise und Vorrang von Aufgaben.
  • ein ausgewogenes Verhältnis von Arbeitsmenge und -zeit.
  • klar definierte Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der Beschäftigten.
  • die Vermeidung häufiger oder langandauernde Unterbrechungen und Störungen bei der Arbeit.
  • Anerkennung und soziale Unterstützung durch Vorgesetzte und Kollegen/-innen.
  • entsprechend der arbeitszeitgesetzlichen Vorgaben klar begrenzte und dokumentierte Arbeitszeiten.
  • die Sicherstellung ausreichender Pausen-, Ruhe- und Erholungszeiten.
  • für die Beschäftigten vorhersehbare und planbare Arbeitszeiten sowie deren Mitsprache bei der Arbeitszeitgestaltung.
  • die Berücksichtigung aktueller arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse bei der Gestaltung von Schichtarbeit (Vorwärtswechsel der Schichten, nicht mehr als 3 Nachtschichten hintereinander, möglichst ein freier Abend in der Woche).
  • Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor destruktiven Verhaltensweisen (Herabwürdigung, Bloßstellen, Beschimpfen, soziale Ausgrenzung, Diskriminierung, Belästigung) von Vorgesetzten oder Kollegen/-innen.
  • Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Gewalt, Aggressionen, Bedrohungen und Übergriffen durch andere Personen bei der Arbeit.
  • Unterstützungs- und Bewältigungsmöglichkeiten im Umgang mit emotional belastenden und traumatischen Ereignissen bei der Arbeit.

Tabelle 9-2 gibt einen Überblick über kritische Arbeitsanforderungen und -bedingungen, bei denen nach gegenwärtigem Wissensstand von einer Gefährdung durch psychische Belastung der Arbeit auszugehen ist. In Bezug genommen werden dabei zum einen einschlägige Ergonomie-Normen (u.a. DIN EN ISO 10075-2, DIN EN ISO 6385, DIN EN 29241-2), zum anderen aber auch wissenschaftliche Erkenntnisse über Gesundheitsrisiken durch psychische Belastung und Optionen menschengerechter Arbeitsgestaltung, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) im Projekt "Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt – Wissenschaftliche Standortbestimmung" (F2353) systematisch zusammengetragen und bewertet wurden (BAUA, 2017). Die in der Tabelle 9-1 aufgeführten Gefährdungen sowie Möglichkeiten zur Gefährdungsvermeidung werden in den nachfolgenden Kapiteln zur Beurteilung und Gestaltung der Arbeitsaufgaben (Kapitel 9.1), Arbeitsorganisation (Kapitel 9.2) und sozialen Beziehungen (Kapitel 9.3) näher beschrieben. Anforderungen an die Beurteilung und Gestaltung von Arbeitszeit werden im Kapitel 10 dargestellt; auf psychische Belastung durch Lärm, Beleuchtung, Klima und Mensch-Technik-Interaktion wird in den Kapiteln 6 und 7 eingegangen.

Tab.9-2 Gefährdungen durch psychische Belastung

Arbeitsaufgabe (Kapitel 9.1)

  • unvollständige, partialisierte Tätigkeiten
  • abwechslungsarme Tätigkeiten, einseitige Anforderungen
  • unzureichende Tätigkeitsspielräume in Bezug auf Arbeits- und Pausenzeiten, Arbeitstempo, Arbeitsmittel- und -abläufe, Arbeitsziele und -menge
  • emotionale Dissonanz
  • traumatisierende Ereignisse bei der Arbeit
  • unzureichende Passung von Arbeitsanforderungen und Qualifikation der Arbeitenden
  • unzureichende Gelegenheiten zu sozialen Kontakten, sozial isolierte Arbeit

Arbeitsorganisation (Kapitel 9.2) und Arbeitszeit (Kapitel 10)

  • Ungleichgewichte von Arbeitsmenge, Aufgabenvielfalt und –komplexität und verfügbarer Zeit (zu hohe Arbeitsintensität, Zeitdruck),
  • häufige und/oder langandauernde Unterbrechungen und Störungen der Arbeitsabläufe,
  • unzureichende Möglichkeiten zum fachlichem Austausch, zur Abstimmung, Zusammenarbeit und Unterstützung,
  • Behinderungen des Austausches, der Abstimmung, Zusammenarbeit und Unterstützung durch ungünstige räumliche, zeitliche und ablauforganisatorische Rahmenbedingungen (z.B. bei ortsflexiblem Arbeiten),
  • fehlende, zu eng begrenzte und unklare Berechtigungen, Befugnisse und Verantwortungsbereiche, die Beschäftigte für die Erledigung ihrer Arbeitsaufgaben benötigen, (Rollenunklarheit),
  • widersprüchliche Arbeitsanforderungen

Soziale Beziehungen (Kapitel 9.3)

  • Gefährdungen aus der sozialen Interaktion zwischen Kolleginnen und Kollegen

    • Unzureichende Möglichkeiten zum sozialen Austausch (z.B. bezgl. fachlichem Austausch, zur Abstimmung, Zusammenarbeit)
    • mangelnde soziale Unterstützung
    • häufige/schwere Konflikte und Streitigkeiten, verbale Aggressionen und /oder Gewalt am Arbeitsplatz
    • Zulassen und/oder Zeigen von destruktives Verhalten (z. B. Herabwürdigung, Bloßstellen, Beschimpfen, soziale Ausgrenzung, Diskriminierung, Mobbing, Belästigung)
  • Gefährdungen aus der sozialen Interaktion zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden

    • fehlende Rückmeldung und Anerkennung
    • Unzureichende Möglichkeiten zum sozialen Austausch
    • mangelnde soziale Unterstützung
    • häufige/schwere Konflikte und Streitigkeiten, verbale Aggressionen und /oder Gewalt am Arbeitsplatz
    • Zulassen und/oder Zeigen von destruktives Verhalten (z. B. Herabwürdigung, Bloßstellen, Beschimpfen, soziale Ausgrenzung, Diskriminierung, Mobbing, Belästigung)

Arbeitsumgebung (Kapitel 6 und
Kapitel 7)

  • Lärm, störende Hintergrundgeräusche
  • ungünstige klimatische Arbeitsumgebung,
  • unzureichende/ ungünstige Beleuchtung,
  • störende bzw. beeinträchtigende Gerüche,
  • räumliche Enge, ungünstig bemessene Arbeitsräume und Arbeitsplätze
  • unzureichende Einflussmöglichkeiten auf Umgebungsbedingungen (z. B. Lärm, Raumklima, Beleuchtung, Luftqualität)

Grundlegende Empfehlungen zur Organisation und Umsetzung

Vorliegende Studien verdeutlichen Probleme und Herausforderungen im Umgang mit psychischer Belastung, zeigen aber auch Möglichkeiten, diesen Herausforderungen praktisch zu begegnen (BECK & SCHULLER, 2020; LENHARDT, 2017; JANETZKE & ERTEL, 2017; BAUA, 2014; LANGHOFF & SATZER, 2010). Daraus lassen sich die folgenden vier grundlegenden Empfehlungen zur Organisation des Umgangs mit psychischer Belastung ableiten.

Empfehlung 1: Beteiligungs- und verständigungsorientierte Prozesse und Verfahren

Für viele relevante psychosoziale Risiken (bspw. destruktive Führung, zu hohe Arbeitsintensität) ist ein SOLL-IST-Abgleich auf Grundlage allgemeinverbindlicher Messstandards und Schutzvorgaben nicht möglich (JESPERSEN et al. 2017). Vielmehr ist es erforderlich, im Betrieb eine Verständigung über Gefährdungen durch psychische Belastung und Möglichkeiten ihrer Vermeidung zu erzielen, an der die betrieblichen Sozialpartner und Experten/-innen, aber auch die direkt betroffenen Beschäftigten und Führungskräfte aktiv beteiligt sind (JANETZKE & ERTEL, 2017; LANGHOFF & SATZER, 2010). Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wird daher in der Regel ein Prozess sein, in dem verschiedene und zum Teil konfligierende Problemsichten und Interessen eingebracht und verhandelt werden (BECK, 2019). Arbeitsschutzexperten/-innen sind dabei nicht nur als Organisatoren und Moderatoren der innerbetrieblichen Verständigung gefragt, sondern vor allem auch als fachlich versierte Interessenvertreter/-innen des Gesundheitsschutzes, die die spezifischen Problemsichten und Erwartungen des Arbeitsschutzes einbringen.

Empfehlung 2: Präventions- und gestaltungsorientierte Prozesse und Verfahren

Im Mittelpunkt der Gefährdungsbeurteilung sollte die Frage stehen, was im Betrieb bereits getan wird und weitergehend unternommen werden muss, um das Auftreten kritischer Belastungsausprägungen (beispielsweise überlange Arbeitszeiten, destruktives Führungsverhalten, Arbeiten unter Zeit- und Leistungsdruck, emotionale Dissonanz) so weit als möglich zu vermeiden. Für die Wahl von Instrumenten und Verfahren der Gefährdungsbeurteilung ausschlaggebend sollte sein, ob und inwiefern sie einen solchen Verständigungs- und Gestaltungsprozess ermöglichen und unterstützen (SCHULLER et al., 2018). Um die gefährdungsvermeidende Arbeitsgestaltung stärker ins Zentrum des Gefährdungsbeurteilungsprozesses zu rücken, braucht es zudem eine Verschiebung des Fokus von "psychischer Belastung als Mess- und Beurteilungsproblem" hin zur "Gestaltung psychischer Belastung" (SCHULLER, 2019).

Empfehlung 3: Führungskräfte und Beschäftigte als primäre Gestaltungsakteure einbinden

Arbeitsschutzexperten/-innen wie bspw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte/-innen können Impulse für Maßnahmen geben. Sie haben in der Regel jedoch keine Zuständigkeiten, um über Maßnahmen gefährdungsvermeidender Arbeitsgestaltung zu entscheiden und/oder diese umzusetzen, zumal dabei vielfach auch Konflikte mit anderen personal- oder leistungspolitischen Gestaltungszielen zu lösen sind (BECK, 2019; LENHARDT, 2017). Von großer Bedeutung ist es daher, Führungskräfte und Beschäftigte als primäre Gestaltungsakteure in die Gefährdungsbeurteilung einzubinden (JANETZKE & ERTEL, 2017). Arbeitgebersollten dafür Spielräume und Anreize schaffen sowie Kompetenzen von Führungskräften und Beschäftigten stärken, Entscheidungen über die Organisation und Gestaltung der Arbeit im Interesse des Gesundheitsschutzes zu fällen. Dazu gehören entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen, aber auch ausreichende Entscheidungsspielräume, zeitliche Ressourcen sowie geeignete Instrumente und fachlich fundierte Unterstützung durch Experten/-innen.

Empfehlung 4: Aktive Gefährdungsvermeidung in allen Gestaltungskontexten fördern

Im Interesse des Gesundheitsschutzes gilt es, Anstrengungen zur Gefährdungsvermeidung in allen Kontexten systematisch und zielgerichtet zu befördern, in denen Arbeit (tagtäglich) beurteilt und gestaltet wird. Denn zielgerichtete Maßnahmen zur Reduzierung psychosozialer Risiken sind im Betrieb in ganz unterschiedlichen Kontexten nötig und möglich, in der Arbeitszeit- und Leistungspolitik ebenso wie in der Personalplanung oder der Qualifizierung, als Aufgabe fürsorglicher Mitarbeiterführung ebenso wie als Bestandteil professioneller Berufsausübung (BECK et al., 2017).

Vorschriften, Regelwerke, Literatur

Beck, D., Schöneich-Kühn, C. (2023). Vorschriften und Regeln zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Ergebnisse einer Bestandsaufnahme. sicher ist sicher 74 (1), 6-10.

Beck, D., Schuller, K. (2020). Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in der betrieblichen Praxis. Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus einem Feldforschungsprojekt. baua: Bericht kompakt. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Beck, D. (2019). Psychische Belastung als Gegenstand des Arbeitsschutzes: Typische Herausforderungen in der betrieblichen Praxis. Arbeit – Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik 28 (2), 125-147.

Beck, D., Schuller, K., Schulz-Dadaczynski, A. (2017). Aktive Gefährdungsvermeidung bei psychischer Belastung. Möglichkeiten und Grenzen betrieblichen Handelns. Prävention und Gesundheitsförderung 12 (4), 302-310.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2014). Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Erfahrungen und Empfehlungen. Berlin: Erich Schmidt Verlag.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2017). Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt – Wissenschaftliche Standortbestimmung. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Deutscher Gewerkschaftsbund (2013). Gemeinsame Erklärung psychische Gesundheit in der Arbeitswelt. Bonn: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

DIN EN ISO 6385 (2016). Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen (ISO 6385:2016). Deutsche Fassung EN ISO 6385:2016. Berlin: Beuth.

DIN EN 29241-2 (1993). Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten; Teil 2: Anforderungen an die Arbeitsaufgaben; Leitsätze (ISO 9241-2:1992); Deutsche Fassung EN  9241-2:1993. Berlin: Beuth.

EN ISO 10075-2 (2000). Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung – Teil 2: Gestaltungsgrundsätze (ISO 10075-2:1996). Deutsche Fassung EN ISO 10075-2:2000. Berlin: Beuth.

GDA-Arbeitsprogramm Psyche (2022). Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung - Empfehlungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis (4., vollst. überarbeitete Aufl.). Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand: 15. Juni 2022.

Janetzke, H., Ertel, M. (2017). Psychosocial Risk Management in a European Comparison. 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Jespersen, A.H., Hasle, P., Nielsen, K.T. (2016). The Wicked Character of Psychosocial Risks: Implications for Regulations. Nordic Journal of Working Life Studies 6 (3), 23–41.

Langhoff, T., Satzer, R. (2010). Erfahrungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen. Arbeit – Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik 19 (4), 267–282.

Lenhardt, U. (2017). Psychische Belastung in der betrieblichen Praxis. Erfahrungen und Sichtweisen präventionsfachlicher Berater. Zeitschrift für Arbeitswissenschaft 71 (1), 6–13.

Nationale Arbeitsschutzkonferenz (2018). Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz. Berlin: Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz, Stand: 11.01.2018.

Rau, R., Buyken, D. (2015). Der aktuelle Kenntnisstand über Erkrankungsrisiken durch psychische Arbeitsbelastungen: Ein systematisches Review über Metaanalysen und Reviews. Zeitschrift für Arbeits- und Organisationspsychologie 59 (3), 113–129.

Schuller, K. (2019). Interventions as the centrepiece of Psychosocial Risk Assessment – Why so difficult? International Journal of Workplace Health Management 13 (1), 61‑8.

Schuller, K., Schulz-Dadaczynski, A., Beck, D. (2018). Methodische Vorgehensweisen bei der Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastung in der betrieblichen Praxis. Zeitschrift für Arbeits- und Organisationspsychologie 62 (3), 126–141.

Autoren und Ansprechpartner:

  • Dr. David Beck
    Fachgruppe 3.2 "Psychische Belastung und Mentale Gesundheit"
  • Dr. Katja Schuller
    Fachgruppe 3.2 "Psychische Belastung und Mentale Gesundheit"

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