Körperfortbewegung

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Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle

Lässt sich eine Belastung durch Körperfortbewegung nicht vermeiden, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Beispiele für technische und organisatorische Maßnahmen:

  • Festlegung eines angemessenen Arbeitspensums, wenn möglich Bereitstellung von mechanisierten Hilfsmitteln (z. B. elektrisch unterstützt angetriebene Fahrräder) bei regelmäßigen Tätigkeiten
  • Wechsel zwischen be- und entlastenden Tätigkeiten sowie ausreichende Erholungsphasen einplanen
  • wenn möglich, Arbeitsbedingungen sicherheitsgerecht gestalten, z. B.

    • ausreichenden Bewegungsraum schaffen
    • für ebene, rutschfeste und stabile Untergründe und Aufstandsflächen (z. B. von Treppen) sorgen
    • geeignete Arbeitsschuhe, Handschuhe bereitstellen
    • gute Sichtverhältnisse schaffen
    • extreme Temperaturen und Feuchtigkeit vermeiden
    • nicht behindernde Absturz- und Fallschutzsicherung bereitstellen
  • bei nicht gestaltbaren Arbeitsbedingungen Verwendung von geeigneten Körperschutzmitteln und Unterweisung in entsprechenden Arbeitstechniken, ggf. körperliches Training (siehe auch personenbezogene Maßnahmen)
  • geeignete, atmungsaktive, nicht beengende, ggf. wetterfeste Arbeitskleidung bereitstellen
  • Steigleitern, Steigeisengänge müssen nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen (im Regelfall alle 10 m) mit Ruhebühnen ausgerüstet sein
  • Minimierung der Gewichte von mitgeführten Werkzeugen und Lasten

Personenbezogene Maßnahmen

Folgende personenbezogene Maßnahmen sind zu empfehlen:

  • Unterweisung der Beschäftigten mit Erläuterungen, die eigens auf die besonderen Gefährdungen durch Körperfortbewegung ausgerichtet sind:

    • vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten
    • bei Veränderungen im Aufgabenbereich
    • bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie
    • wenn besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen derartige Tätigkeiten ausführen müssen (z. B. Jugendliche, werdende Mütter)
  • Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
  • tätigkeitsbezogenes Training der Beschäftigten

    • richtiges und sicheres Verhalten beim Steigen und Klettern - Klettertechniken
    • richtige Körperhaltung im Kontext der jeweiligen Fortbewegungsart einnehmen
    • sichere und korrekte Nutzung von Hilfsmitteln
    • Strategien zur Verringerung der Kraftanstrengung
    • Je nach Fortbewegungsart sinnvolle Arbeits-Pauseeinteilung vermitteln
    • ggf. individuell angepasstes (ergänzendes) körperliches Training
  • Information der Beschäftigten über die Möglichkeit zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (als Wunschvorsorge oder Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge)
  • individuelle Beratung der Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge insbesondere zur individuellen kardiozirkulatorischen und pulmonalen Leistungsfähigkeit, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie zu Aspekten der Belastungen und Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems

  • Rechtsgrundlage: nach § 11 ArbSchG, bei Körperfortbewegung mit Lasten ab 3 kg sowie bei Körperforbewegung ohne oder mit geringen Lasten bis 3 kg in Anlehnung an die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV, Anhang Teil 3 Abs. 2 Nr. 4):

    • Wunschvorsorge: auf Wunsch des Beschäftigten nach § 11 ArbSchG

    • Unterbreitung eines Angebots zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wird empfohlen: bei Tätigkeiten mit wesentlich erhöhter körperlicher Belastung durch Körperfortbewegung (ab Risikobereich 3 nach LMM Körperfortbewegung)

Bestimmte Formen der Körperfortbewegung (z. B. Klettern, Steigen) sind eng mit anderen Gefährdungen (z. B. Absturzgefährdung) oder Arbeiten unter besonderen Bedingungen (Arbeit in geografisch großer Höhe, Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre) verbunden. Die verfügbaren präventiven Hinweise und Informationen zu diesen Gefährdungen beinhalten in der Regel auch Aspekte zur ergonomischen Gestaltung sowie zur individuellen Prävention und sind ggf. zu berücksichtigen.

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