Ganzkörperkräfte

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Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle

Lässt sich eine Belastung durch die Ausübung von Ganzkörperkräften nicht vermeiden, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Beispiele für Möglichkeiten der technischen Maßnahmen des Arbeitsschutzes:

  • Schaffung von montage- und wartungsfreundlicher Konstruktion und Technologie

    • ergonomisch günstige Griffgestaltung
    • Berücksichtigung von Anschlagpunkten für die Krafteinleitung
    • Berücksichtigung von Montage- und Wartungsflächen
  • Vermeidung von Aktionskräften, die die Belastbarkeit überfordern

    • Bereitstellung von Spezialwerkzeugen
    • Gewichtsreduzierung von Werkzeugen
  • sichere Arbeitsbedingungen schaffen

    • ausreichenden Bewegungsraum gewährleisten
    • für ebenen, rutschfesten und stabilen Boden sorgen
    • geeignete Arbeitsschuhe bereitstellen
    • gute Sichtverhältnisse schaffen
  • extreme Temperaturen und Feuchtigkeit vermeiden

    • Einhausungen schaffen
    • spezielle Körperschutzmittel bereitstellen
  • angemessenes Arbeitspensum gewährleisten

    • Verringerung des Arbeitstempos
    • Wechsel zwischen be- und entlastenden Tätigkeiten
    • ausreichende Erholzeiten gewährleisten

Weitere Hinweise, beispielsweise zur Gestaltung und Handhabung von Stellteilen, finden sich im Kapitel 7.5 "Benutzungsschnittstelle".

Personenbezogene Maßnahmen

Folgende personenbezogene Maßnahmen sind zu empfehlen:

  • Unterweisung der Beschäftigten mit Erläuterungen, die eigens auf die besonderen Gefährdungen durch die Ausübung von Ganzkörperkräften ausgerichtet sind:
    • vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten
    • bei Veränderungen im Aufgabenbereich
    • bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie
    • wenn besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen derartige Tätigkeiten ausführen müssen (z. B. Jugendliche, werdende Mütter)
  • Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
  • tätigkeitsbezogenes Training der Beschäftigten:
    • Strategien zur Verringerung der körperlichen Belastungen bei hohen Kraftanstrengungen
    • korrekte und sichere Nutzung von Werkzeugen und Hilfsmitteln sowie persönlicher Schutzausrüstung
    • vernünftige Arbeitseinteilung vermitteln
  • Information der Beschäftigten über die Möglichkeit zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (als Wunschvorsorge oder Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge)
  • individuelle Beratung der Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge insbesondere zur individuellen kardiozirkulatorischen und pulmonalen Leistungsfähigkeit, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie zu Aspekten der Belastungen und Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems
  • Rechtsgrundlage nach § 11 ArbSchG sowie in Anlehnung an die der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV, Anhang Teil 3 Abs. 2 Nr. 4):
    • Wunschvorsorge: auf Wunsch des Beschäftigten nach § 11 ArbSchG
    • Unterbreitung eines Angebots zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wird empfohlen: bei Tätigkeiten mit wesentlich erhöhter körperlicher Belastung durch die Ausübung von Ganzkörperkräften (ab Risikobereich 3 nach LMM Ausübung von Ganzkörperkräften)

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