Verletzung von Ruhezeiten und -pausen

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Ermittlung und Beurteilung

Arbeitszeiterfassung

Eine systematische Arbeitszeiterfassung ist aber auch die Grundvoraussetzung für die Analyse der Gefährdungen durch Arbeitszeiteffekte. Erfasst werden sollte neben der täglichen Arbeitszeit zur Kontrolle die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten:

  • Beginn (Arbeitsaufnahme) und Ende der täglichen Arbeitszeit, damit die Einhaltung der täglichen Ruhezeit sichergestellt werden kann,
  • Beginn und Ende von Pausenzeiten, damit die Einhaltung von Ruhepausen kontrolliert werden kann.

Diese Informationen müssen so gesichert werden, dass sie nicht manipuliert werden können. Sie müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, damit sie sicherstellen können, dass die Rechte aus der Richtlinie gewahrt werden. Diese Informationen müssen jederzeit für die Arbeitsschutzbehörden und den Betriebsrat zur Verfügung stehen.

Checkliste Arbeitszeit

Mehrere Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), wie z. B. die Ruhezeiten erlauben Abweichungen unter bestimmten Umständen. Auch wenn die Abweichungen, wie z. B. verkürzte Ruhezeiten tariflich festgelegt sind, sollte das vorhandene Gefährdungspotenzial durch verkürzte Ruhezeiten nicht gering eingestuft werden. Werden z. B. über die „Checkliste Arbeitszeit“ Abweichungen festgestellt, die sich im Rahmen des ArbZG bewegen, so ist auf den entsprechenden Ausgleich zu achten. Dazu ist eine Dokumentation der Arbeitszeiten sinnvoll.

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