Atypische Arbeitszeitlagen

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Ermittlung und Beurteilung

Checkliste Arbeitszeit

Mehrere Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), wie z. B. die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen, erlauben Ausnahmen unter bestimmten Umständen. Auch wenn die Abweichungen, wie z. B. Verzicht auf den Ausgleich von werktäglicher Feiertagsarbeit, tariflich festgelegt sind, sollte das vorhandene Gefährdungspotenzial nicht gering eingestuft werden. Werden z. B. über die "Checkliste Arbeitszeit" Abweichungen festgestellt, die sich im Rahmen des ArbZG bewegen, so ist auf den entsprechenden Ausgleich zu achten.

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