Unzureichende Gestaltung der Arbeitsstätte

Diesen Inhalt als PDF herunterladen

Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

Prüffragen

  • Ist die Arbeitsstätte gemäß den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) eingerichtet?
  • Wird die Arbeitsstätte gemäß den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) betrieben?

Festgestellte Gefährdungen/Mängel

  • Die Arbeitsstätte entspricht nicht den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).

Maßnahmen

  • Die Arbeitsstätte gemäß den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einrichten und betreiben.
  • Sofern sich die Arbeitsstätte nicht gemäß den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einrichten und betreiben lässt (z. B. aufgrund spezifischer betriebstechnischer oder ergonomischer Anforderungen sind von den Regelungen der ArbStättV/ASR abweichende Gestaltungen notwendig oder können nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umgesetzt werden), so muss durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und der gleiche Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreicht werden.

nach oben

Mehr zu Ge­fähr­dung­en durch Ar­beits­um­ge­bungs­be­ding­ung­en