Unzureichende Gestaltung der Arbeitsstätte

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Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle

Die Arbeitsstätte soll gemäß den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) eingerichtet und betrieben werden. Die Auswahl von Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle der zur Vermeidung von Gefährdungen vorgenommenen Maßnahmen kann auf der Basis der Hierarchie nach Abbildung 7.4-2 erfolgen. In dieser Hierarchie spiegelt sich das TOP-Prinzip der Arbeitsschutzmaßnahmen wider – die Maßnahmen sind in der Reihenfolge technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen auszuführen. Die Ursache der Gefährdung zu beseitigen, wirkt zwar am nachhaltigsten, lässt sich jedoch oft in der Arbeitswelt nicht umsetzen. Aber auch eine ausreichende Qualifikation und Schulung mit regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten wirken letztlich als Schutzmaßnahme, da die Beschäftigten über mögliche Gefährdungen informiert sind und bewusster bzw. geschult (z. B. Handhabung von Absturzsicherungen) damit umgeben.

Abbildung 7.4-2 Maßnahmenhierarchie bei der Gefährdungsbeurteilung (ASR V3)

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