Unzureichende Gestaltung der Arbeitsstätte

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Ermittlung und Beurteilung

Die Ermittlung der in Arbeitsstätten auftretenden Gefährdungen kann auf der Grundlage der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR V3 "ASR V3"Gefährdungsbeurteilung"Gefährdungsbeurteilung" erfolgen. Abbildung 7.4-1 zeigt schematisch die Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilung. Vertiefende Hinweise dazu enthält Teil 1 des Handbuches.

Abbildung 7.4-1 Schematische Darstellung der Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilung (ASR V3)

Dafür können an die betrieblichen Verhältnisse angepasste Tools und Checklisten genutzt werden. Beispielhaft soll hier auf die Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung im Bereich der Bundesverwaltungen verwiesen werden.

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