Mechanische Gefährdungen
(siehe auch Kapitel 1.1, 1.2, 1.5 und 1.6) |
- Sturz- und Stolperstellen (z. B. durch die Beschaffenheit des Fußbodens)
- Absturzstellen (z. B. an höher gelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen)
- Quetsch- und Scherstellen (z. B. an kraftbetriebenen Fenstern, Türen und Toren)
- herabfallende Gegenstände (z. B. aufgrund der Anordnung von Lagerflächen)
- gefährliche Oberflächen (z. B. Ecken, Kanten)
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Elektrische Gefährdungen
(siehe auch Kapitel 2.1) |
- elektrischer Schlag oder Störlichtbögen bei Annäherung an oder bei direkter Berührung von Spannung führenden Teilen elektrischer Anlagen (z. B. Freileitungen, Fahrdrähte, Sammelschienen)
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Gefahrstoff
(siehe auch Kapitel 3.1 und 7.3) |
- Innenraumluftverunreinigungen durch schadstoffbelastete Baumaterialien, raumlufttechnische Anlagen oder Einrichtungsgegenstände, z. B. Formaldehyd, Holzschutzmittel, Flammschutzmittel, Weichmacher, organische Lösemittel (VOC), Passivrauchen am Arbeitsplatz
- Verdrängung der Atemluft, z. B. in Bereichen mit sauerstoffreduzierter Atmosphäre, beim Einsatz von Sauerstoff verdrängenden Gasen als Löschmittel
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Biologische Arbeitsstoffe (Biostoffe)
(siehe auch Kapitel 4.1) |
Biologische Gefährdungen im Sinne der ArbStättV durch Verunreinigungen und Ablagerungen können z. B. sein:
- Schimmelpilzwachstum in Räumen,
- Verkeimung in raumlufttechnischen Anlagen oder Klimaanlagen,
- Hygieneaspekte in Arbeits- oder Sanitärräumen,
- Legionellen-Vermehrung in Trinkwasseranlagen (Aerosolbildung).
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Brand- und Explosionsgefährdungen |
- leicht entflammbare Materialien (z. B. Verpackungen, Dekorationsmaterialien, Vorhänge) in Verbindung mit einer wirksamen Zündquelle (z. B. offene Flammen, heiße Oberflächen, Funkenschlag)
- Ansammlung brennbarer Rückstände (z. B. Fette, Stäube) in lüftungstechnischen Anlagen
- sichtbare Ablagerungen von brennbarem Staub auf Böden und Arbeitsgeräten
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Thermische Gefährdungen
(siehe auch Kapitel 5) |
- berührbare heiße oder kalte Oberflächen (z. B. von heißen/kalten Rohrleitungen, Heizeinrichtungen an Arbeitsplätzen oder direkt an Verkehrswegen und Durchgängen)
- heiße oder kalte Medien (z. B. Heißdampf, heiße oder kalte Flüssigkeiten), die aus zur Arbeitsstätte gehörenden Anlagen austreten und in Arbeitsbereiche und Verkehrswege gelangen können
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Spezielle physikalische Einwirkungen
(siehe auch Kapitel 6.1, 6.2, 6.3) |
- Lärm und Vibrationen an Arbeitsplätzen bei entsprechenden baulichen Gegebenheiten (z. B. Raumabmessungen, Beschaffenheit von Wänden, Böden, Decken und weiteren Oberflächen, Raumakustik, Übertragung von Körperschall und Vibrationen durch den Baukörper)
- natürliche optische Strahlung (Sonnenstrahlung) bei Arbeiten im Freien
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Arbeitsumgebungsbedingungen
(siehe auch Kapitel 3.2, 7.1, 7.2 und 7.4) |
- Hitze (hohe Temperaturen am Arbeitsplatz), z. B. aufgrund direkter Sonneneinstrahlung, hoher Außentemperaturen, technologisch bedingter Wärmequellen
- Kälte, z. B. bei Arbeiten in Kühlräumen oder in tiefkalten Arbeitsbereichen, bei Arbeiten im Freien
- Klima, z. B. bei häufigem Tätigkeitswechsel oder starken Schwankungen der Raumtemperatur zwischen "warm" und "kalt", durch Zugluft
- Luftqualität, z. B. bei hoher Belegung von Arbeitsräumen oder bei Geruchsbelastung
- Beleuchtung, z. B. aufgrund geringer Beleuchtungsstärke, starker Reflektion, Blendung, Lichtfarbe, von Übergängen zwischen hellen und dunklen Bereichen, Schlagschatten, geringem Tageslichtanteil
- Anordnung und Gestaltung der Arbeitsplätze sowie der Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume, z. B. deren Zugänglichkeit und Größe, Beeinflussung durch benachbarte Arbeitsplätze und Bereiche
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zusätzliche Gefährdungen bei Gefahr- oder Notfällen
(siehe auch Kapitel 7.4) |
- Anordnung und Beschaffenheit der Feuerlöscheinrichtungen, der Melde- und Alarmierungseinrichtungen, der Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung,
- Art und Anzahl der Fluchtmöglichkeiten, Länge, Breite und Verlauf der Fluchtwege; Beleuchtung und Kennzeichnung der Wege
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Physische Belastung/
Arbeitsschwere
(siehe auch Kapitel 8) |
- Zwangshaltungen (insbesondere durch Arbeiten im Hocken, im Knien, mit Rumpfbeugen, mit Verdrehen des Kopfs oder über Kopf)
- Sitzen oder Stehen ohne die Möglichkeit des Haltungswechsels (z. B. bei Bildschirmarbeit)
- manuelle Transporte über Schwellen, Treppen oder Rampen
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Psychische Faktoren
(siehe auch Kapitel 9.2 und 9.4) |
- Lärm, z. B. Maschinenlärm aus benachbarten Arbeitsbereichen, Signale aus benachbarten Bereichen, tonhaltige Geräusche der Lüftung
- Klima, z. B. Zugluft, häufige Temperaturschwankungen
- Vibrationen, z. B. aus benachbarten Maschinenhallen
- schlechte Wahrnehmbarkeit von Signalen oder Anzeigen, z. B. in Leitwarten, Leitstellen
- Beleuchtung, z. B. Lichtfarbe, Flimmern
- räumliche Gestaltung von Büroarbeitsplätzen, z. B. in Großraumbüros, Callcentern
- ungünstige Arbeitsorganisation und Arbeitsablaufgestaltung
- nicht den ergonomischen Grundsätzen entsprechende Softwaregestaltung
- Raum- oder Gebäudenutzungskonzepte, die den Arbeitsabläufen nicht angemessen sind
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Sonstige Einwirkungen |
- Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung in Behörden, Kliniken, Kreditinstituten, Spielhallen, Verkaufsstellen, Tankstellen usw.
- Tiere, z. B. beißen, treten, quetschen, schlagen, stechen
- Pflanzen, z. B. stechen, schneiden, sensibilisieren
- erhöhtes Infektionsrisiko, z. B. Grippe (Influenza), SARS-CoV-2 (Corona)
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