Klima

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Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle - Hitze

Neben technischen Maßnahmen können ergonomisch-organisatorische Maßnahmen die Klimabelastung und auch die Beanspruchung der Beschäftigten wirkungsvoll reduzieren.

Technische Maßnahmen

  • Gebäudegestaltung
    Dachüberstände, Auskragungen, Jalousien, absorbierendes oder reflektierendes Fensterglas können die Sonnenstrahlung erheblich abschirmen.
  • Luftführung
    Natürliche Lüftung oder lüftungstechnische Anlagen (Ventilatoren, Luftduschen) sorgen für Abkühlung durch erhöhten Luftwechsel oder höhere Luftgeschwindigkeiten.
  • Luftkühlung
    In räumlich eng umgrenzten Bereichen (Steuerstände, Krankabinen) sollte die zugeführte Luft gekühlt werden. Die Temperaturdifferenz zwischen dem gekühlten Raum und der Umgebung sollte nicht mehr als 4 bis 6 K betragen.
  • Klimatisierung
    Die Klimatisierung von Arbeitsplätzen und -bereichen ist anzustreben. Strahlungswärme muss auf andere Art beseitigt werden.
  • Wärmestrahlenschutz
    Die Wärmestrahlung sollte verringert werden, zum Beispiel durch:

    • Anlagenkapselung
    • Schutzgläser
    • Drahtgewebe
    • Hitzeschutzschirme
    • Kettenvorhänge

Ergonomisch-organisatorische Maßnahmen

  • Reduzierung der Arbeitsschwere
    Muskelarbeit der großen Muskelgruppen (Arm-, Bein- und Rumpfmuskulatur) ist möglichst zu reduzieren.
  • Muskel-Erholungszeiten
    Viele kurze muskuläre Pausen im klimabelasteten Bereich sind effektiver als wenige längere.
  • Entwärmungsphasen
    Die Entwärmungsphasen sollten länger als 10 Minuten sein. Das Klima in den Aufenthaltsräumen sollte im Behaglichkeitsbereich liegen (Anlage 5: Entwärmungsphasen).
  • persönliche Schutzausrüstung
    Lassen sich durch technische und ergonomisch-organisatorische Maßnahmen die Klimabelastungen nicht weiter reduzieren, müssen persönliche Schutzausrüstungen getragen werden, die den jeweiligen Anforderungen (§ 4 ArbSchG; PSA-BV) entsprechen müssen.
  • Akklimatisation, Hitzegetränke
    Eine langsame Gewöhnung an Hitzearbeit (Akklimatisation) und eine ausreichende Getränkeaufnahme tragen wesentlich zur Herabsetzung der Hitzebeanspruchung bei.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
    Für Beschäftigte, die Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung ausüben, sind regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV zu veranlassen (AMR 13.1).

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