Was sind die wesentlichen Aufgaben des Koordinators nach Baustellenverordnung und wo findet man detaillierte Ausführungen dazu?

Koordinierung im Sinne der Baustellenverordnung bedeutet, Informationen verständlich und verfügbar zu machen und dafür zu sorgen, dass die für die einzelnen Arbeiten vorzusehenden Arbeitsschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt und - falls erforderlich - im Rahmen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes zusammengefasst und optimiert werden.

Die Aufgaben für die Koordination ergeben sich für die Planung der Ausführung aus § 3 Abs. 2 BaustellV und für die Ausführung des Bauvorhabens aus § 3 Abs. 3 BaustellV. In der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 30 werden sie im Einzelnen beschrieben. Die Aufgaben sind durch Vertrag zu übertragen.

Ein Leistungsbild für die Koordination nach BaustellV wurde auch mit dem AHO Heft 15 "Leistungen nach der Baustellenverordnung" erarbeitet.

Daneben enthält die Broschüre "Check Gute Koordination - Nutzen sichtbar machen" weitere Anregungen für Koordinatoren, den Nutzen ihrer Dienstleistungen in den Bauvorhaben systematisch zu entwickeln und zu verdeutlichen.

Der Koordinator soll den Bauherrn und die sonstigen am Bau Beteiligten bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz sowohl während der Planung der Ausführung als auch während der Ausführung des Bauvorhabens unterstützen. Dazu hat er u. a. den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan als wichtige Informationsgrundlage für alle Arbeitgeber zu erstellen, ihre Zusammenarbeit zu organisieren und die Überwachungsmaßnahmen der einzelnen Arbeitgeber zu koordinieren.

Der Koordinator soll mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten. Darüber hinaus dient seine Tätigkeit auch einem ungestörten Bauablauf und soll sichere und effektive spätere (Instandhaltungs-)Arbeiten an der baulichen Anlage ermöglichen.

Publikationen

Check Gute Koordination - Nutzen sichtbar machen

Kooperation 2018

Der "Check Gute Koordination - Nutzen sichtbar machen" gibt Koordinatoren nach Baustellenverordnung Anregungen, den Nutzen ihrer Dienstleistungen in den Bauvorhaben systematisch zu entwickeln und zu verdeutlichen.

Ein Koordinator bringt als Experte für sicheres Zusammenarbeiten eine ergänzende …

Zur Publikation

Weitere Informationen