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Produktinformationen

Wir helfen Ihnen dabei, sichere Produkte zu kaufen

Informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Kauf und dem Einsatz eines Produktes über dessen Sicherheit. Wir unterstützen Sie dabei: mit tagesaktuellen Meldungen über unsichere Produkte, statistischen Erkenntnissen und passenden Kontaktstellen.

Hammer mit Prüfzeichen © Uwe Völkner, Fotoagentur FOX

Erst wenn klar ist, dass ein zum Kauf anvisiertes Produkt sicher, ungefährlich und nicht gesundheitsschädlich ist, kann Vertrauen in die Wirtschaftsakteure und in den Binnenmarkt bestehen. Dieses Vertrauen durch geeignete Maßnahmen zu stärken, gehört zu den wichtigen Aufgaben der Europäischen Union (EU), aller Mitgliedstaaten und den nationalen Marktüberwachungsbehörden der Länder sowie des Bundes. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern der EU ein möglichst hohes Schutzniveau zu garantieren.

Heute existiert in der EU bereits ein vergleichsweise hohes Maß an Produktsicherheit. Dafür sind die zahlreichen Rechtsvorschriften zu unterschiedlichen Produktgruppen ebenso verantwortlich wie die Marktüberwachungsbehörden. Letztere sorgen dafür, dass die Spielregeln des Binnenmarktes eingehalten werden. Zu diesen Spielregeln gehört auch, dass die jeweiligen Wirtschaftsakteure sowohl die Behörden als auch die gewerblichen Kunden und Verbraucher über unsichere und potenziell gefährliche Produkte rechtzeitig und umfassend informieren.

Umfassendes Informationssystem

Damit das möglich ist, sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, entsprechende Infrastrukturen für den schnellen, sicheren und zuverlässigen Informationsfluss zu schaffen. Vor diesem Hintergrund erfüllt ein umfassendes Informationssystem unterschiedliche Funktionen und Aufgaben im Rahmen der Produktsicherheit. Dieses Informationssystem ist für alle Beteiligten zugänglich.

In diesem System sind die Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Händler) gesetzlich verpflichtet, die Behörden über Sicherheitsmängel an Ihren Produkten zu informieren. Wenn Gewissheit besteht oder Anhaltspunkte darauf hinweisen, dass ein Produkt eine Gefahr für die Gesundheit und die Sicherheit von Dritten darstellen könnte, sind Hersteller zu Produktrückrufen und Produktwarnungen verpflichtet. Darüber hinaus können die Marktüberwachungsbehörden den Rückruf oder die Rücknahme von Produkten anordnen. Zudem können sie die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt untersagen, wenn diese ein ernstes Risiko darstellen und ein rasches Eingreifen erforderlich ist.

Marktüberwachungsbehörden

Darüber hinaus können Endverbraucher den Marktüberwachungsbehörden gefährliche Produkte melden. Das geht zum Beispiel über das internet-supported information and communication system for the pan-European market surveillance (ICSMS):
ICSMS

Weiterhin können Sie sich auch an uns wenden, wir vermitteln den Kontakt zur zuständigen Behörde.

Aktuelle Meldungen über gefährliche Produkt und Informationen zur Produktsicherheit bieten wir auf den folgenden Internetseiten.

Publikationen

Weitere Informationen

Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS)

Ausschuss für Produktsicherheit berät die Bundesregierung in Fragen der Produktsicherheit

Mehr erfahren : Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) …

ICSMS

Das internetgestützte Informationssystem hilft, europaweit technische Produkte zu überwachen

Mehr erfahren : ICSMS: Informations­system für Behörden, Wirtschaft und Verbraucher …

Produktrückrufe

Seit 2010 hat die BAuA über 1.700 Rückrufe von unsicheren Produkten bekannt gemacht

Mehr erfahren : Produktrückrufe …

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