Neue Europäische Maschinenverordnung

Die Europäische Kommission hat die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG überarbeitet. Ziel war es, die Richtlinie in eine in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltende Europäische Verordnung zu überführen. Dabei ist die Richtlinie an den New Legislative Framework (NLF) angepasst worden.

Außerdem haben neue technologische Entwicklungen wie z. B. Künstliche Intelligenz, Autonomie und Vernetzung bei der Anpassung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie Berücksichtigung gefunden.

Die neue Europäische Maschinenverordnung - Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen ist ab dem 20.01.2027 für das Inverkehrbringen von Maschinen anzuwenden. Dieser Termin und weitere Termine sind der Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/1230 vom 04.07.2023 zu entnehmen.

Da es keine Übergangsfrist gibt, sind bis 19.01.2027 Maschinen weiterhin nach der derzeit geltenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr zu bringen! Es wird darauf hingewiesen, dass einige Anforderungen, die insbesondere die Kommission und die Mitgliedsstaaten betreffen, bereits vor dem 20.01.2027 umzusetzen sind.

Publikationen

Die neue Europäische Maschinenverordnung

Aufsatz 2023

Die neue Europäische Maschinenverordnung ist ab dem 20.1.2027 für das Inverkehrbringen von Maschinen auf dem Markt des Europäischen Wirtschaftsraumes anzuwenden. Sie ersetzt die Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Der folgende Beitrag beschreibt den Werdegang der neuen Maschinenverordnung …

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Sichere Maschinen mit - oder trotz - künstlicher Intelligenz

Aufsatz 2021

Die Europäische Kommission hat im April nicht nur einen Vorschlag für eine Verordnung zur künstlichen Intelligenz vorgelegt, sondern auch einen Vorschlag für eine Verordnung über Maschinenprodukte mit rechtlich verbindlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung künstlicher Intelligenz, welche die …

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