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Maschinen

An dieser Stelle erhalten Sie Informationen zu Produkten, die der europäischen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) bzw. der Maschinenverordnung (9. ProdSV) als deren nationaler Umsetzung unterliegen.

Steinsäge © Uwe Völkner, Fotoagentur FOX

Der europäischen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) unterliegen Maschinen sowie die folgenden ihnen gleichgestellten Produkte:

  • auswechselbare Ausrüstungen
  • Sicherheitsbauteile
  • Lastaufnahmemittel
  • Ketten, Seile und Gurte für Hebezwecke
  • Sicherheitsbauteile
  • abnehmbare Gelenkwellen
  • unvollständige Maschinen

Die Maschinenrichtlinie ist national durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Maschinenverordnung (9. ProdSV) umgesetzt.

Die 9. ProdSV listet im Anwendungsbereich auf, welche Produkte ihr unterliegen und welche ausgeschlossen sind. Bezüglich der zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen, der durchzuführenden Konformitätsbewertungsverfahren, der CE-Kennzeichnung sowie weiterer Regelungen verweist die 9. ProdSV auf die Anhänge der europäischen Maschinenrichtlinie. Für das Bereitstellen von Maschinen sind deshalb sowohl das ProdSG und die 9. ProdSV als auch die Anhänge der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG von Bedeutung.

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