Brenner mit allem Zubehör (Steuerknöpfe, Düsen, usw.) sind von der Maschinenrichtlinie erfasst; die CE-Kennzeichnung ist anzubringen.
(Anmerkung BAuA: mit "Brennern" sind hier Gebläsebrenner gemeint.)
Brenner mit allem Zubehör (Steuerknöpfe, Düsen, usw.) sind von der Maschinenrichtlinie erfasst; die CE-Kennzeichnung ist anzubringen.
(Anmerkung BAuA: mit "Brennern" sind hier Gebläsebrenner gemeint.)