Ja, auf Straßenfahrzeugen montierte Maschinen fallen in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie.
- Wenn die Konformität der Maschine für sich allein bewertet werden kann, wird die Konformitätserklärung durch den Hersteller der Maschine erstellt.
- Kann die Konformität der Maschine nur bewertet werden, wenn die Maschine auf dem Fahrzeug montiert ist, muss die Konformitätserklärung von demjenigen erstellt werden, der den Zusammenbau vornimmt.