Sind Hängegerüste (hängende Personenaufnahmemittel) für den Zugang zu Gebäuden im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie?

Hängende Personenaufnahmemittel mit Winden zur Nutzung mit vorhandenen Aufhängekonstruktionen werden als Maschinen unter der Maschinenrichtlinie betrachtet. Die Konformitätsbewertung muss die Verbindung zu den Aufhängekonstruktionen berücksichtigen. Der Hersteller muss detaillierte Anleitungen für Zusammenbau, Installation und Benutzung geben und versichern, dass Anhang I, 4.1.3. [2006/42/EG] "Zwecktauglichkeit" erfüllt ist.

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