Sind Kletterhilfen in Windkraftanlagen Maschinen?

In Windkraftanlagen installierte Kletterhilfen, die Bedienpersonen beim Erklimmen vertikaler Leitern helfen, sind im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie, jedoch werden sie nicht als Maschinen zum Heben von Personen nach Anhang IV 17. betrachtet, da der Benutzer nicht durch die Maschine gehoben wird. Die Herstellerangaben solcher Maschinen sollten Informationen über die benötigte Ausrüstung einschließen, die gegen das Restrisiko des Absturzes schützt.

Mehr zu Maschinen‐ und Betriebssicherheit